"Liquids" für E-Zigaretten mit synthetischen Cannabinoiden versetzt
Schlag gegen Drogenhändler in Castrop-Rauxel und Dortmund

Der Polizei ist ein Schlag gegen Drogenhändler gelungen.  Es geht um illegale Liquids für E-Zigaretten. Symbolbild: Magalski
  • Der Polizei ist ein Schlag gegen Drogenhändler gelungen. Es geht um illegale Liquids für E-Zigaretten. Symbolbild: Magalski
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Ermittlern des Polizeipräsidiums Recklinghausen ist ein Schlag gegen Drogenhändler gelungen. Dabei geht es um Liquids für E-Zigaretten, die illegal versetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund sowie das Polizeipräsidium Recklinghausen haben dazu eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht:

Am frühen Dienstagmorgen (8. September) wurden zwei Wohnhäuser im Castrop-Rauxeler Stadtteil Ickern sowie in der Dortmunder Nordstadt durchsucht. Dabei waren auch Spezialeinsatzkräfte im Einsatz, weil es Hinweise auf möglichen Waffenbesitz der Tatverdächtigen gab.

Drogen und Waffen sichergestellt

Die Beamten stellten Beweismaterial sicher: Drogen und Waffen. Direkt an der Eingangstür hingen zwei Baseballschläger. Weitere Waffen wurden in der Wohnung entdeckt. Zwei Männer (41 und 42 Jahre alt) und zwei Frauen (20 und 39) wurden in der Castrop-Rauxeler Wohnung festgenommen, eine weitere Frau (20) in Dortmund.

Drei Haftbefehle lagen schon vor

Gegen die beiden Männer sowie die 39-Jährige lagen bereits Haftbefehle des AG Dortmund wegen Drogenhandels vor. Die beiden 20-Jährigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entlassen. Die drei anderen gingen in Haft. Der Gruppe wird vorgeworfen, "Liquids" für E-Zigaretten mit synthetischen Cannabinoiden versetzt und
vertrieben zu haben. Die Ermittlungen dauern an.

Polizei warnt vor illegalen Liquids

Die Polizei warnt vor dem Konsum illegaler Liquids von E-Zigaretten. Mit synthetischen Cannabinoiden oder K.O.-Tropfen versetzte Liquids können lebensbedrohliche Zustände auslösen. Eine exakte chemische Zusammensetzung der Drogen ist für den Konsumenten nicht zu erkennen und die Wirkung auf den Organismus nicht einschätzbar.

Die Verpackungen der illegalen Liquids lassen meist keine Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der Inhaltsstoffe zu. Häufig sind die Produkte sogar mit dem Hinweis versehen: "NOT FOR HUMAN CONSUMPTION" (übersetzt: nicht für den menschlichen Konsum bestimmt). Die Wirkungen der
künstlich hergestellten "Cannabinoide" ähneln denen von "THC (Tetrahydrocannabinol)", dem berauschenden Wirkstoff von Cannabis. Sie haben jedoch häufig eine wesentlich höhere Wirkstärke.

Weitere Informationen rund um das Thema Drogen, Sucht und die oben beschriebenen E-Zigaretten-Liquids finden Sie auf einer Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.drugcom.de.

Autor:

Lokalkompass Castrop-Rauxel aus Castrop-Rauxel

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