Beihilfe für ehemalige Kumpel im Kreis bleibt
Die ehemaligen Arbeitnehmer aus der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie (BCE) brauchen nicht um ihre Unterstützung im Alter bangen. Dies förderte das vergangene Treffen der Gewerkschaftsmitglieder in Oberaden zu Tage.
Weder die Voraussetzungen zum Erhalt von Brennmaterial durch den ehemaligen Arbeitgeber (sogenannter Hausbrand) noch die Menge der Zuwendung werden bis zum 31. Dezember 2018 geändert. Ab dem 1. Januar 2019 wird der komplette Hausbrand auf Energiebeihilfe umgestellt. Bei Erreichen der gesetzlichen Altersrente erfolgt der Anspruch der Energiebeihilfe in eine Abfindung, die individuell eingerichtet wird.
Autor:Lokalkompass Kamen/Bergkamen/Bönen aus Kamen |
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