Arnsberg - Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen bis Ende Januar gemeldet sein

Die Stadtwerke Arnsberg erinnern, bis 31. Januar der Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher nachzukommen. | Foto: DiBo
  • Die Stadtwerke Arnsberg erinnern, bis 31. Januar der Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher nachzukommen.
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Stadtwerke Arnsberg erinnern an Anmeldefrist

Um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren, bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Anmeldefrist bis 31. Januar

Die Anmeldung der Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, soll bis zum 31. Januar erfolgen. Die Stadtwerke Arnsberg weisen darauf hin, dass die Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher gilt, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Auch kleine Balkon-Solargeräte und Batteriespeicher sind zu registrieren.

Ausgenommen sind Elektroautos und Ladestationen.

Registrierungspflicht bleibt nach 31. Januar bestehen

Wer die Registrierung nicht vornimmt, verliert unter Umständen seine Einspeisevergütung für den Strom und riskiert im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Auch für diejenigen, die den Termin verpassen, bleibt die Verpflichtung zur Meldung bestehen und sollte schnellstmöglich nachgeholt werden.

Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten, sowie für bereits im PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen.

Die Registrierung erfolgt online über www.marktstammdatenregister.de. Die Anmeldung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich.

Drei Stufen des Registrierungsvorgangs

Der Registrierungsvorgang erfolgt in drei Stufen: Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters, Registrierung des Anlagenbetreibers, registrieren der Anlagen.

Langfristiges Ziel des Marktstammdatenregisters ist es, zahlreiche Informationen zum Strommarkt in einer großen Datenbank vollständig zu bündeln und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.  Persönliche Daten und Standortdaten kleiner Anlagen (unter 30 kWp) werden dabei jedoch nicht veröffentlicht.

Eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister bietet die Bundesnetzagentur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR an.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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