IHK Arnsberg begrüßt neues Förderprogramm
Corona-Überbrückungshilfe sichert Unternehmen das Überleben
Die IHK Arnsberg begrüßt das neue Förderprogramm der Bundesregierung für Solo-Selbstständige und kleine und mittelständische Unternehmen: „Die Corona-Überbrückungshilfe kann zu einem enorm wichtigen Instrument für Unternehmen werden, die besonders hart von der Krise betroffen sind. Viele werden noch eine längere Zeit mit Umsatzeinbrüchen zu kämpfen haben“, sagt André Berude, Fachpolitischer Sprecher für Existenzgründung und Unternehmensförderung in NRW bei der IHK Arnsberg. Die Überbrückungshilfe kann vielen Unternehmen das Überleben sichern, ist er überzeugt.
Die Corona-Überbrückungshilfe gilt als Folgeprogramm der Corona-Soforthilfe und soll Solo-Selbstständige und Betriebe dabei unterstützen, die Auswirkungen des Lockdowns zu verkraften. Antragsberechtigt sind alle hauptberuflich Solo-Selbstständigen und kleine wie mittelgroße Betriebe, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli und August 2020. Erstattet werden pro Monat maximal 50.000 Euro der förderfähigen Fixkosten, gestaffelt nach der Höhe des erwarteten Umsatzeinbruchs.
Zusatzprogramm für Solo-Selbstständige
Das Land NRW hat zudem das Bundesprogramm um ein eigenes Zusatzprogramm ergänzt, über das Solo-Selbstständige für die Monate Juni bis August jeweils 1.000 Euro für den privaten Lebensunterhalt ansetzen können. „Das Land bleibt seiner Linie treu und unterstützt Solo-Selbstständige auch bei ihrem Lebensunterhalt. Das begrüßen wir sehr“, sagt Berude. Solo-Selbstständige gehörten zu den Menschen, die immer für sich selbst gesorgt und sich ihren Arbeitsplatz selbst geschaffen hätten, so Berude weiter. „Ihnen als einzige Hilfe den erleichterten Zugang zur Grundsicherung zu ermöglichen, greift zu kurz.“
So geht´s
Im Gegensatz zu den Corona-Soforthilfen stellen die Betriebe den Antrag nicht selbst, sondern sie müssen sich an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer wenden. Dieser stellt dann den Antrag. Weitergehende Informationen gibt es auf der Webseite des NRW-Wirtschaftsministeriums: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe. Zudem hat die Landesregierung eine Hotline eingerichtet. Die Nummer lautet 0211/7956-4996. Auch die IHK stellt auf ihrer Webseite (www.ihk-arnsberg.de/corona) Informationen bereit und steht mit ihrer Hotline (02931/878-555) für Fragen zur Verfügung.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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