Im Fall Gierse behielt Vollmer die Nerven und hatte bis zum Schluß Recht!
Der Fall unseres Spielers Christopher Gierse, Stürmer der 1. Mannschaft des FC Gierskämpen, wurde nun in dritter Instanz vor der Bezirksspruchkammer verhandelt. BW Gierskämpen, namentlich Michael Vollmer, hat in allen Belangen Recht erhalten und Christopher Gierse wurde frei gesprochen.
Zur kurzen Nachhaltigkeit.
Saisoneröffnungsspiel gegen den TuS Bruchhausen in der Kreisliga A Arnsberg. Christopher Gierse wird einige Tage nach dem Spiel beschuldigt, einen Spieler des TuS Bruchhausen beleidigt zu haben. Daraufhin habe dieser die Kontrolle verloren und eine Tätlichkeit gegen Gierse war die Folge. Der Spieler wird für mehrere Wochen gesperrt. Gegen Gierse werden Mitspieler des Bruchhauseners als Zeugen gebracht, und der Spieler Gierse wird vor die Spruchkammer zitiert.
Bereits in der ersten Sitzung des KSK Arnsberg kommt es zu einigen Verfahrensfehlern, Gierse aber wird für mehrere Monate gesperrt. Michael Vollmer, Vertreter des FCG deckt diese Fehler auf und erhebt Einspruch gegen das Urteil. In der Revisionsverhandlung, die wieder vor dem gleichen Gericht anberaumt wird kommt es wieder zu Fehlern, daß Urteil aber bleibt bestehen.
Vollmer schaltet nun einen Rechtsanwalt ein und sucht die nächst höhere Instanz. Dort angekommen wird die Sachlage geprüft und der Spieler Gierse darf vorerst wieder spielen, da auch die höhere Bezirksspruckammer die Urteile der 1. Instanzen anzweifelt. Am 12.11.2012 hebt der Westfälische Landesverband nach schriftlichen Verfahren die Sperre auf und teilt dann die Kosten zu gerechten Teilen.
Michael Vollmers Kampf hat sich gelohnt und dem Spieler Gierse zu einem gerechten Urteil verholfen. Freispruch! Möglicherweise wird es die Urteilsfindungen in der Zukunft dahingehend beeinflussen, daß intensiver geprüft wird, bevor Urteile gesprochen werden, zu deren Tathergang es Zweifel gibt. Danke Michael Vollmer für diesen Kampf.
Homepage des FC Gierskämpen
Hier das Urteil der Bezirksspruchkammer BSKIII:
Bezirksspruchkammer 3 Entscheidungen
ALLGEMEINES
AZ: 01/12-13: Die BSK III hat in der Sportstrafsache Berufung des FC BW Gierskämpen gegen die Urteile der KSK Arnsberg AZ: 2-12/13 vom 04.09.2012 und 25.09.2012 im schriftlichen Verfahren am 12.11.2012 in der Besetzung
Helmut Rietze SuS Bad Westernkotten als Vorsitzender
Reinhard Godmann SuS Reiste als Beisitzer
Hans-Albert Franke TuS Warstein als Beisitzer
für Recht erkannt:
Beschluss:
1. Das Verfahren wird gemäß § 34 (8) d) RuVo/WFLV eingestellt.
2. Die Kosten der erstinstanzlichen Verfahren tragen jeweils zur Hälfte der FC BW
Gierskämpen sowie der Kreis Arnsberg.
3. Die eingezahlte Berufungsgebühr ist dem FC BW Gierskämpen zur Hälfte zu erstatten.
4. Die Kosten der BSK III in Höhe von 9,00 € tragen jeweils zur Hälfte der FC BW
Gierskämpen sowie der Kreis Arnsberg.
Rietze
Autor:Christof Möller aus Arnsberg |
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