Waldsperrung wird ab 1. März im nördlichen HSK aufgehoben / Betreten auf eigene Gefahr

Das Regionalforstamt Soest-Sauerland beendet das Betretungsverbot für die Wälder im Kreis Soest und im nördlichen Hochsauerlandkreis ab dem 1. März, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass in der kurzen Zeit nach dem Sturm vorrangig die Bereiche an Straßen und Wegen mit starkem Besucherverkehr abgearbeitet worden sind. In den Waldbeständen und an Wegen, die weniger stark besucht werden, befinden sich immer noch akute Gefahrenpotentiale wie angeschobene Bäume, Kronen- Astbrüche, aufgestellte Wurzelteller und unter starker Spannung stehendes und liegendes Holz.

Waldbesitzer können auf begründeten Antrag beim Regionalforstamt und entsprechender Genehmigung daher einzelne Waldbereiche vorübergehend weiter sperren.

Betreten des Waldes auf eigene Gefahr

Die Aufarbeitung wird voraussichtlich noch bis zum Herbst andauern. Deshalb bittet das Regionalforstamt die Waldbesucher, sich vorsichtig im Wald zu bewegen und auf den Wegen zu bleiben. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr. Zu natur- und waldtypischen Gefahren zählen dabei insbesondere solche, die von lebenden und toten Bäumen bzw. Teilen von diesen ausgehen.

Risiko für Laien kaum erkennbar

Waldbereiche mit erkennbaren Sturmschäden sollten nach wie vor gemieden werden. Für Laien ist das Risiko, das immer noch besteht, kaum erkennbar. In Bereichen, in denen das Holz aufgearbeitet wird, gilt nach wie vor absolutes Betretungsverbot. Aufgestellte Sperrschilder und Absperrungen mit Flatterband sind unbedingt zu beachten.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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