Für Impfung direkt beim HSK registrieren
Update: Keine Einzelfallprüfung bei chronisch Kranken

Der Hochsauerlandkreis weist daraufhin, dass sich alle chronisch kranken Menschen, die unter Paragraf 3 der Impfverordnung fallen, sich beim Hausarzt impfen oder sich für eine Impfung direkt unter www.hochsauerlandkreis.de registrieren lassen können. | Foto: Lokalkompass
  • Der Hochsauerlandkreis weist daraufhin, dass sich alle chronisch kranken Menschen, die unter Paragraf 3 der Impfverordnung fallen, sich beim Hausarzt impfen oder sich für eine Impfung direkt unter www.hochsauerlandkreis.de registrieren lassen können.
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Aus gegebenem Anlass weist der Hochsauerlandkreis daraufhin, dass sich alle chronisch kranken Menschen, die unter Paragraf 3 der Impfverordnung fallen, sich beim Hausarzt impfen oder sich für eine Impfung direkt unter www.hochsauerlandkreis.de registrieren lassen können.

Update: Wie der HSK mitteilt, hatte sich der Fehlerteufel in die ursprüngliche Pressemitteilung eingeschlichen, es wurden falsche Krankheiten genannt. Es gilt: Eine Einzelfallprüfung ist dann nicht nötig, sofern es sich um eine der  dort genannten Krankheiten handelt, u.a.: Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Personen nach Organtransplantationen, Demenz oder einer geistigen Behinderung, bipolaren Störungen, behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, COPPD, Muskeldystrophien, chronischen Lebererkrankungen, chronischer Nierenerkrankungen, Adipositas (BMI über 40).

Weitere impfberechtigte Personenkreise

  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko besteht und eine sofortige Impfung benötigen, müssen einen Antrag mit einem qualifizierten ärztlichen Attest beibringen und können diesen per E-Mail leiten an: priorisierung@hochsauerlandkreis.de.
  • Bis zu zwei Pflegepersonen, die einen pflegebedürftigen Menschen (Pflegegrad 4 oder 5) zuhause und nicht in einer Einrichtung betreuen, haben, sofern sie nicht durch ihren Hausarzt geimpft werden, die Möglichkeit, sich im Impfzentrum impfen zu lassen. Der Pflegegradnachweis und eine schriftliche Benennung der pflegenden Person ist vorzulegen und dem Antrag beizufügen. Registrierung unter www.hochsauerlandkreis.de.
  • Bis zu zwei Personen, die Schwangere betreuen, können von einer Schwangeren zur Impfung benannt werden. Diese Personen werden derzeit vermehrt schon durch die Ärzte geimpft, die die Schwangeren betreuen. Aber es ist auch möglich, dass sich diese Personen für eine Impfung im Impfzentrum anmelden (www.hochsauerlandkreis.de).

Weiterer Ablauf

Nach der Registrierung werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Impfzentrum mit den Antragstellern in Verbindung setzen und über freie Termine informieren. Aufgrund der hohen Nachfrage ist nach wie vor Geduld erforderlich, sodass es vorkommt, dass es einige Tage dauern kann, ehe ein freier Termin angeboten werden kann. Für die zügigere Bearbeitung und die Chance, das Verfahren zu beschleunigen, ist es daher hilfreich, nach der erfolgten Registrierung von weiteren Rückfragen Abstand zu nehmen. Der Hochsauerlandkreis bittet um Verständnis.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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