Corona-Virus im HSK
UPDATE 19. März: Vier Erkrankte stationär untergebracht, 82 insgesamt

Der Hochsauerlandkreis vermeldet für Dienstag, 17. März, 80 Erkrankte und 22 begründete Verdachtsfälle (Stand: 12 Uhr).  | Foto: pixabay/Grafik Sikore
  • Der Hochsauerlandkreis vermeldet für Dienstag, 17. März, 80 Erkrankte und 22 begründete Verdachtsfälle (Stand: 12 Uhr).
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19. März: Erstmals muss der Hochsauerlandkreis vermelden, dass vier Erkrankte stationär behandelt werden. Drei befinden sich im Marienhospital des Klinikums Hochsauerland und eine im Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft. Insgesamt gibt es aktuell 82 Erkrankte und zwölf begründete Verdachtsfälle.

17. März: Der Hochsauerlandkreis vermeldet für Dienstag, 17. März, 80 Erkrankte und 22 begründete Verdachtsfälle (Stand: 12 Uhr).
Noch sind die Krankenhäuser mit Corona-Patienten nicht übermäßig belastet, sie optimieren aber weiterhin ihre Abläufe. "Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es auch bei uns schwerere Verläufe mit Krankenhausaufenthalten geben wird", beschreibt Dr. Klaus Schmidt als Arzt des Gesundheitsamtes und Mitglied des Krisenstabes das wahrscheinliche Szenario.
Die Fahrschulen im Hochsauerlandkreis sind gehalten, ihren Unterricht einzustellen. Sie fallen ebenfalls unter den Erlass des Landes NRW zu den Schulschließungen.

Hinweise für die Kfz-Zulassung

Hinweise für die eingeschränkte Arbeit der Kfz-Zulassungsstelle im Kreishaus Meschede: Privatkunden ohne Online-Termin können leider nicht bedient werden. Es können nur Anliegen bearbeitet werden, die vollständig und richtig vorliegen. Hier gibt es die Möglichkeit, die benötigten Unterlagen unter www.hochsauerlandkreis.de, Suche: Zulassung/Terminvereinbarung, vorab zu klären.

Nicht bearbeitet wird folgendes

Folgende Vorgänge können derzeit nicht bearbeitet werden:

  • Abnahme/Entgegennahme von Versicherungen an Eides statt
  • Bescheinigungen aller Art (z.B. Haltedauerbescheinigungen, Bescheinigungen zur Erlangung einer Zweitschrift der Betriebserlaubnis, Bestätigung FIN)
  • Neuzuteilung von roten Dauerkennzeichen
  • Zulassung von Oldtimerfahrzeugen
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen

Bei Zulassungsvorgängen mit außergewöhnlichem Aufwand (z. B. Einzel-Genehmigungen, Mehr-Stufengenehmigungen) behält sich die Zulassungsbehörde eine Einzelfallprüfung vor. Eine Abgabe der Unterlagen ist möglich, jedoch kann die Bearbeitung nicht sofort erfolgen. Diese Vorgänge werden zeitnah nach Priorität bearbeitet.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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