Stadt Arnsberg hilft bei Fragen auch per Fax
Über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide verschickt
In diesen Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegt die Kurzinformation „Abgaben 2021“ bei.
Die Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2020 haben, wurden bereits von Amts wegen ermittelt.Ein entsprechender Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Ermäßigung wird bereits auf dem Jahresbescheid 2021 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt. Die Voraussetzungen für die Abfallgebührenermäßigung sind in der dem Bescheid beigefügten Kurzinformation erläutert. Weitere Infos zum Versand der Grundbesitzabgabenbescheide unter www.arnsberg.de/steuern.
Wartezeiten möglich
Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuern in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten kommen. Der Fachdienst Steuern ist auch über die FAX-Nummer 02932/2011864 und die E-Mail-Adresse steuern@arnsberg.de zu erreichen. Bei Nutzung der E-Mail-Adresse ist vermutlich eine Telefonnummer anzugeben, da die Verwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses und der Datenschutzgrundverordnung nicht per Mail, sondern nur telefonisch oder schriftlich (per Brief) antworten darf. Fragen bezüglich Abfallgebühren und Leerungen können direkt an die Technischen Dienste der Stadt Arnsberg gerichtet werden.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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