Staatliche Förderung von Einbruchschutz über die KfW-Bankengruppe
Seit 2013 steigt die Zahl der Wohnungseinbrüche kontinuierlich an.
Ein besonderes Augenmerk sollen die Bürger auf folgende Punkte richten:
- Einbau von Sicherheitstechnik
- Aufmerksamkeit im Wohnungsumfeld
- sicherheitsbewusstes Verhalten
Beim Einbau von Sicherheitstechnik kommt sehr schnell eine ordentliche Summe zusammen. Deshalb kann man sich jetzt die staatliche Förderung über die KfW-Bankengruppe zu Nutze machen. Über die Förderprogramme "Altersgerecht Umbauen (Nr. 151, 455)" und "Energieeffizient Sanieren (Nr. 151,430)" kann in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.
Zum berechtigten Kreis der Förderprogramme zählen:
- Private Eigentümer (sowie Mieter) von Ein- und Zweifamilienhäusern
- Private Eigentümer (sowie Mieter) von Eigentumswohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Wohnungsunternehmen und -genossenschaften
Gefördert wird folgendermaßen:
- Zinsgünstige Kredite für alle Antragsberechtigten
- Investitionszuschuss für Privatpersonen
Weitere Informationen finden Sie auf: www.kfw.de/einbruchschutz
Autor:Benjamin Adamietz aus Arnsberg |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.