Reitkennzeichen mit neuer Regelung
Der Hochsauerlandkreis erinnert alle Reiter daran, die notwendigen Jahresplaketten für das Jahr 2018 gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes zu erwerben. Außerdem erinnert der Kreis daran, dass seit dem 1. Januar 2018 die neue Reitregelung in Kraft ist.
Im Wald darf nun aufgrund der neuen Rechtslage auf allen privaten Straßen und Wegen geritten werden, unabhängig davon, ob diese als Wanderwege gekennzeichnet sind.
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Reiten und Führen eines Pferdes ohne gültiges Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Beantragung auch online möglich
Die Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Möglich ist die Antragstellung für Reitkennzeichen und Reiterplaketten auch über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises. Selbstverständlich können Anträge auch weiterhin in Papierform eingereicht werden.
Weitere Informationen und Merkblätter sind erhältlich bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises, Frau Mönig, Tel.: 0291/94-1657. Online ist der Reitantrag 2018 hier abrufbar.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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