Private Krankenversicherung für ALLE Beamten! Aber wie?

Sogenannte Öffnungsaktionen verschiedener privater Krankenversicherungen ermöglichen es auch gesundheitlich beeinträchtigten Beamten Privatpatient zu werden!

Und zwar müssen dafür folgende Voraussetzungen gegeben sein.

Es muss z.B. ein Beamtenanfänger, also:
- Beamter auf Probe
- Beamter auf Zeit
- oder ein Beamter auf Lebenszeit (ohne vorangegangenes Dienstverhältnis auf Probe) sein.*

Dann sollte man i.d.R. innerhalb der ersten sechs Monate einen Antrag bei einer der unten genannten Krankenversicherungen stellen.
WICHTIG: Auf dem Antrag muss vermerkt werden das die Aufnahme im Rahmen einer Öffnungsaktion verlangt wird! Sonst gelten die erleichterten Bedingungen nicht!

Die erleichterten Bedingungen sind:
- KEINE Leistungsausschlüsse
- KEINE Ablehnung
- Zuschläge dürfen maximal 30 Prozent vom Tarifbeitrag betragen

Natürlich sind die Erstattungssätze zusammen mit der Beihilfe nicht höher als 100 Prozent.
Wenn die Beihilfe aber auch Wahlleistungen, z.B. Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, erstattet, so ist diese Wahlleistung auch Bestandteil des Versicherungsschutzes der privaten Krankenversicherung (sofern beantragt).

Aufgrund der vielen verschiedenen Tarifen am Markt, kann es sehr ratsam sein, einen unabhängigen Experten um Rat zu fragen.

Warum? Hier ein Beispiel:
Mandantin war in psychologischer Behandlung, letztmals August 2013.
Sie könnte, wenn sie zum 01.09.2015 Beamtin auf Probe wird, einen Antrag mit dem Vermerk auf Öffnungsaktion, bei den unten genannten Gesellschaften stellen. Durch die erleichterten Bedingungen (s.o.) MUSS sie angenommen werden und erhält einen Beitragszuschlag von maximal 30 Prozent.
Jetzt sollte man wissen, dass es Gesellschaften gibt die bei psychischen Erkrankungen die letzten drei Jahre abfragen und Gesellschaften die dazu die Behandlungen der letzten fünf Jahre wissen wollen.
TIPP: Man sollte sich zum jetzigen Zeitpunkt gut überlegen ob man den Antrag bei der WUNSCHGESELLSCHAFT stellt, wenn diese evtl. nur drei Jahre abfragt!
Den Grund können Sie sich sicherlich denken! Sie können bei diesen Gesellschaften bereits ab September 2016 einen neuen regulären Antrag stellen und müssen die psychologische Behandlung nicht mehr angeben, was eine Annahme ohne Zuschlag (!!) und die Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes ermöglicht.

Folgende Gesellschaften bieten die Möglichkeit der Öffnungsaktion:
ALLIANZ
Barmenia
Versicherungskammer Bayern
CENTRAL
DBV
Debeka
Deutscher Ring
DKV
Gothaer
HALLESCHE
HUK
INTER
LKH
Münchener Verein
PAX
SIGNAL IDUNA
SDK
UKV
uniVersa

*Zusätzlich gibt es noch weitere Sonderfälle bei denen die Öffnungsaktion ebenfalls möglich ist, diese sollten aber mit einem Experten besprochen werden!

Freundliche Grüße,
Benjamin Adamietz, FINANZKANZLEI ADAMIETZ

Autor:

Benjamin Adamietz aus Arnsberg

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