Polizei warnt: Rauchmelder in Wohnungen nicht von "angeblichen Feuerwehrbeauftragten" kontrolliert!
Arnsberg. Schon seit einigen Stunden kursiert die Nachricht in verschiedenen sozialen Medien. Es geht um Menschen, die sich als angebliche Kontrolleure von Rauchmeldern in Wohnungen ausgeben. Auch bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Arnsberg in Neheim habe es bereits Anfrage zur Richtigkeit des Vorgehens gegeben, bestätigt Marlis Albus, Leiterin der Beratungsstelle. Ratsuchende Bürger habe man zwecks Klärung von Sachfragen an die Feuerwehr verwiesen.
Die Polizei des HSK schreibt dazu in einer aktuelle Pressemitteilung:
"Hochsauerlandkreis (ots) - In verschiedenen Internetforen und per mobiler Onlinekommunikation wird aktuell vor einer Masche in Zusammenhang mit Rauchmeldern gewarnt, die zurzeit im Kreisgebiet auftreten soll. Bislang liegen der Polizei zwar keine konkreten Hinweise auf ein derartiges Vorgehen vor, es ist aber sehr gut vorstellbar, dass es tatsächlich zu Straftaten nach diesem Muster gekommen ist oder noch kommen wird. In anderen Teilen Deutschlands ist diese Masche mit dem guten Ruf der Feuerwehr bereits in der Vergangenheit festgestellt worden.
Polizeibekannte Vorgehensweise
Personen schellen an Wohnhäusern an und geben vor, im Auftrag der Feuerwehr unterwegs zu sein. Sie wären beauftragt, die Rauchmelder in dem Haus zu überprüfen. Dazu müssten sie die Wohnräume in Augenschein nehmen.
Aus Sicht der Polizei gilt in diesen Fällen: Weder die Feuerwehr, noch durch die Feuerwehr beauftragte Personen oder eine andere Behörde kontrollieren Rauchmelder in Privatwohnungen. Es kann sich, sollte jemand mit dieser Legende bei Ihnen vorsprechen, lediglich um einen Betrüger oder Dieb handeln. Diese möchten möglicherweise ausspionieren, ob jemand zuhause ist oder diese Situation für Trickdiebstähle aus Ihrer Wohnung nutzen. Die Polizei empfiehlt, derartige Personen keinesfalls ins Haus zu lassen und sofort den Notruf "110" zu wählen.
Notruf 110 wählen
Für neu erbaute Wohnhäuser und entsprechende Umbauten gilt eine Rauchmelderpflicht. Für alle anderen Häuser und Wohnungen gilt eine Übergangspflicht bis zum 31.12.2016. Kontrolliert wird diese Verpflichtung aber nicht."
Autor:Frank Albrecht aus Arnsberg |
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