Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden
Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung
Arnsberg. Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist.
Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren.
„Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so der Energieexperte.
Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter www.marktstammdatenregister.de
Kostenlose Beratung
Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Interessierte auch unter www.verbraucherzentrale.nrw/marktstammdatenregister.
Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, Tel./Email: 02932/51097-05 / arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw oder unter Tel. 0211 / 33 996 555 und www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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