Reitkennzeichen in HSK
Nur gelbe Reiterplakette mit der Jahreszahl "21" ist gültig
Seit Jahresbeginn sind nur die Reitkennzeichen mit gelber Plakette und der Jahreszahl "21" gültig. Der Hochsauerlandkreis erinnert daran, die Jahresplaketten für das Jahr 2021 gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes zu erwerben.
Jeder, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet bzw. ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares und beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Reiten und Führen eines Pferdes ohne gültiges Kennzeichen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.Die Reitkennzeichen werden beim Hochsauerlandkreis von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben und auf Antrag zugesandt. Möglich ist die Antragstellung für Reitkennzeichen und Reiterplaketten über das Bürger-Online-Portal des Hochsauerlandkreises sowie über das Antragsformular auf www.hochsauerlandkreis.de Stichwort "Reitkennzeichen".
Gebühren unverändert
Es gelten die unveränderten Gebühren: Für Einzelreiter beträgt die Reitabgabe 25 Euro pro Jahr, für Reiterhöfe 75 Euro. Beim Erstantrag fallen für Tafel und Plakette zusätzlich Kosten in Höhe von 14,70 Euro an, für eine Verlängerung 5,20 Euro. Die Reitabgabe wird zweckgebunden dazu verwendet, Schäden zu beseitigen, die Grundstückseigentümern durch das erlaubte Reiten entstehen.Weitere Informationen, Merkblätter sowie das Antragsformular erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises (Melanie Mönig, Tel. 0291/94-1657, E-Mail: melanie.moenig@hochsauerlandkreis.de).
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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