Arnsberg: Frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung
Landschaftsplan wird neu aufgestellt
Arnsberg. Der Hochsauerlandkreis wird den Landschaftsplan Arnsberg nach über 20 Jahren neu aufstellen und dabei die Bürger Arnsbergs frühzeitig beteiligen. Das Plangebiet umfasst den gesamten Stadtbereich. Deshalb bietet die Untere Naturschutzbehörde drei Veranstaltungen an, um Interessierte über den Landschaftsplan und die Verfahrensschritte zu informieren.
Die Veranstaltungen finden jeweils um 17.30 Uhr statt im "Ratssaal" des Rathauses der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, am Donnerstag, 14. Februar, insbesondere für die Bereiche Arnsberg/Niedereimer/Breitenbruch/Rumbeck/Uentrop/Wennigloh/Oeventrop, am Montag, 18. Februar, insbesondere für die Bereiche Bruchhausen/Herdringen/Holzen/Hüsten/Müschede und am Dienstag, 19. Februar, insbesondere für die Bereiche Neheim/Voßwinkel/Bachum.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den Plan im Raum 698 des Kreishauses Meschede, Steinstraße 27, nach Terminabsprache (Telefon 0291/94-1666 oder 94-1673) bis zum 31. März einzusehen. Eine Kurzfassung des Textteils und die Vorentwürfe von Entwicklungs- und Festsetzungskarte sind zudem ab Donnerstag, 14. Februar, als PDF-Dokumente auf der Internetseite des Kreises unter www.hochsauerlandkreis.de abrufbar.
Der Planungsschritt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung hat zur Folge, dass in den vorgesehenen Naturschutzgebieten, den Naturdenkmalen und den geschützten Landschaftsbestandteilen eine Veränderungssperre eintritt. Nach der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange werden die gewonnenen Erkenntnisse in die Entwürfe eingearbeitet. Im Rahmen der dann folgenden öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes kann jeder betroffene Bürger innerhalb eines Monats seine Anregungen und Bedenken schriftlich vorbringen. Diese Eingaben werden von der Verwaltung geprüft und dann dem Kreistag des Hochsauerlandkreises zur Entscheidung vorgelegt.
Während die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) die städtebauliche Entwicklung des bebauten Innenbereichs zum Ziel haben, erfasst der Landschaftsplan den Außenbereich wie beispielsweise Felder, Grünlandflächen, Talauen, Bachläufe, Einzelbäume oder Baumgruppen, Hecken und Gebüschkomplexe sowie Waldflächen. Im Plangebiet liegen auch "Gesetzlich geschützte Biotope". Dort sind Maßnahmen und Handlungen, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung oder zu ihrer Zerstörung führen können, verboten.
Autor:Uwe Petzold aus Dortmund-Süd |
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