Klinikum Hochsauerland öffnet wieder für Besucher

Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit sinkenden Inzidenzen sind im Klinikum Hochsauerland (Foto: Marienhospital in Arnsberg) ab Donnerstag, 10. Juni, wieder Besuche möglich. | Foto: Diana Ranke
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Das Corona-Virus (SARS-CoV-2) stellt insbesondere für kranke Menschen eine besondere Bedrohung dar. Daher galt zuletzt auch im Klinikum Hochsauerland ein generelles Besuchsverbot, das Patientenbesuche nur in Ausnahmefällen ermöglichte. Aufgrund der aktuellen Entwicklung mit sinkenden Inzidenzen sind im Klinikum Hochsauerland ab Donnerstag, 10. Juni, wieder Besuche möglich.

Wie das Klinikum mitteilt, gilt dabei folgende Besuchsregelung: Patientinnen und Patienten können ab dem ersten Tag ihres Aufenthaltes in der Zeit von 10 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr einmal täglich für 60 Minuten Besuch von einer Person erhalten. Davon abweichende Regelungen sind in besonderen Behandlungsfällen möglich:

  •  Stationär behandelte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Besuchsrecht ab dem ersten Behandlungstag; die Terminierung erfolgt abteilungsintern.
  • Bei Geburten ist die Begleitung durch eine Begleitperson möglich.
  • Die Begleitung bei Gesprächen mit ernster persönlicher Trageweite für Patienten/-innen sowie die Begleitung von Patientinnen/Patienten in palliativen Behandlungssituationen sowie Sterbenden sind uneingeschränkt möglich und terminlich mit dem behandelnden Arzt und der zuständigen Pflege abzustimmen.

Nachweis über Negativ-Test oder Impfung erforderlich

Besucher müssen sich am Empfang registrieren. Das Registrierungsformular kann auf der Internet-Seite des Klinikums heruntergeladen und im Vorfeld ausgefüllt werden. Außerdem muss  eine von einem anerkannten Testzentrum ausgestellte Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test vorlegt werden (nicht älter als 24 Stunden). Ausnahmen für die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses gelten für immunisierte Personen, wenn sie entweder eine vollständige Impfung oder Genesung vorweisen können. Die vollständige Impfung kann gegen Vorlage des Impfpasses oder Impfnachweises in Kombination mit dem Personalausweis nachgewiesen werden. Die vollständige Genesung ist durch eine entsprechende „Genesenen-Bescheinigung“ der Kreisverwaltung ebenfalls in Verbindung mit dem Personalausweis zu dokumentieren. Hierbei ist zu beachten, dass die Regelungen für vollständig geimpfte Personen erst 14 Tage nach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin gelten auf dem Klinikgelände die Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz), das Abstandsgebot von mind. 1,5 Metern zu anderen Personen und die Händedesinfektionsregeln. Die Besuchsregelung wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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