Test-Option greift im Hochsauerlandkreis
Geschäfte bleiben weiter geöffnet
Der Hochsauerlandkreis hat sich am gestrigen Montag für die Test-Option entschieden. Nachdem der Kreis drei Tage die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten hatte, hat das Land NRW am Sonntag die Notbremse angeordnet.
"Durch das Ziehen der Test-Option besteht aber nun die Möglichkeit, dass Menschen in der Region weiter Einkaufen und auch andere Dienste wahrnehmen können", erläutert Landrat Dr. Karl Schneider die Entscheidung. "Allerdings werden wir die Entwicklung der Infektionszahlen genau beobachten und wenn notwendig, von uns aus die Bremse ziehen", so Landrat Dr. Schneider weiter.
Mit einem kostenlosen Schnelltest aus einem der offiziellen Testzentren können folgende Angebote und Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden: unter anderem in Bibliotheken, Museen, Burgen, Tierparks, in nicht privilegiertem Einzelhandel oder auch körpernahe Dienstleistungen. Dafür ist ein bestätigtes negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich und vorzuzeigen. Von dieser Entscheidung profitiert auch das Sauerland-Museum, das weiter geöffnet bleiben kann.
Die Stadt Arnsberg ist bereits mit der Umsetzung der Maßnahmen beschäftigt. Das bedeutet: KontakteTreffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Ausnahme bei den Ostertagen (1.-5. April): hier gelten die Regelungen wie bei einer Inzidenz 50-100, also zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.
Der Betrieb von Bibliotheken/Archive etc. ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Besuchern in geschlossenen Räumen darf eine Person pro 20 Quadratmeter nicht übersteigen. Im Außenbereich gibt es keine Vorgabe zu den zulässigen Personen je Quadratmeter. Zutritt nur mit negativem Schnelltest. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht durch den Verkauf von Waren für den täglichen Bedarf privilegiert sind (Lebensmittel, Drogerien, Blumenläden etc.) dürfen Terminshopping anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind zwingend notwendig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht gewährleistet werden kann, sind bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung zulässig. Zutritt nur mit negativem Schnelltests. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.Diese Allgemeinverfügung ist im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de veröffentlicht.Information des Ministeriums:
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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