Erfahrungsaustausch: Energieausweis – das unbekannte Wesen -

Von links: Gerd Schulte, Tim Treude, Carsten Peters
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Beim Gebäude-Energieausweis gibt es noch viel Aufklärungs- und Verbesserungsbedarf – das war ein Fazit des gestrigen Energie-Stammtisches der Verbraucherzentrale NRW in der VHS Arnsberg.

Zunächst erläuterte Energieberater und Energieausweis-Aussteller Dipl.-Ing. Carsten Peters den über 40 Interessierten die Grundlagen: Wann muss ein Ausweis erstellt werden? Wer hat Anrecht auf Einsicht? Was ist der Unterschied zwischen dem „großem“ Energie bedarfsausweis und „kleinem“ Energie verbrauchsausweis? Und welcher ist für wen der richtige? Wie sind die Angaben im Energieausweis zu deuten? Was beinhalten die Modernisierungsempfehlungen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wann drohen Bußgelder? Aus dem Publikum gab es zahlreiche Fragen zu dem „unbekannten Wesen“, obwohl es den Energieausweis schon seit etlichen Jahren gibt, wie Tim Treude, Geschäftsführer des Landesverbandes Westfalen von Haus & Grund e.V. betonte. Mit der Energieeinsparverordnung 2014 ist jetzt allerdings sein Stellenwert erheblich erhöht worden – die Ausweise werden registriert und stichprobenartig geprüft, weil u.a. durch Untersuchungen der Verbraucherzentrale NRW gezeigt worden war, dass viele ihr Geld nicht wert waren. Die Ausweise müssen nun zwingend bei Vermietung und Verkauf vorliegen und ihre maßgeblichen Werte in Immobilienanzeigen erscheinen – mit Ablauf April ist die letzte Übergangsfrist entfallen, nun drohen tatsächlich Bußgelder. Im anschließenden Erfahrungsaustausch zeigte sich allerdings, dass auch ein Jahr nach diesen Verschärfungen am Energieausweis insbesondere Mietern der größere Stellenwert noch nicht bewusst ist. Spricht der Mieterverein dies Thema an, kommt regelmäßig die Frage: „Was ist das denn?“ So waren auch gestern beim Energie-Stammtisch ausschließlich Hausbesitzer/-innen anwesend, die kurz vor einer Neuvermietung oder einem Hausverkauf stehen. Ihnen riet Herr Treude, sich in jedem Fall an die Vorschriften zu halten und nicht, wie es in einigen Fällen vom Mieterverein berichtet wurde, die Vermietung bei Verlangen nach einem Energieausweis zu verweigern. Liegt kein Energieausweis vor, kann es insbesondere bei zerrütteten Mietverhältnissen zu Anzeigen kommen. Da die ungefähren Kosten laut Energieausweis-Ersteller Peters für normale Ein- bis Zweifamilienhäuser je nach Ausweistyp und Schwierigkeitsgrad zwischen 80 und 480 Euro betragen, würde man hier an der falschen Stelle sparen. Der Energieausweis gibt den so genannten Endenergiebedarf an, der nicht identisch mit den tatsächlichen Heizkosten ist. Da muss erst noch gerechnet werden. Als Hilfestellung finden Sie in der Verbraucherzentrale, Burgstr. 5 in Neheim ein Informationsheft mit Rechenscheibe. Die Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft hält es zwar für sinnvoller, statt des abstrakten Energieausweises ihren Mietern neben der Grundmiete einen Überblick über die zu erwartenden Neben- und Heizkostenzahlungen zu geben, übergibt aber selbstverständlich, wie vorgeschrieben, auch den Energieausweis mit dem Mietvertrag. Die Möglichkeit, mit Hilfe des Energieausweises so wie bei „weißer Ware“ eine Vorauswahl zwischen Wohnungen zu treffen wird kaum genutzt. Nach Erfahrungen von Gerd Schulte, Vorsitzender Haus & Grund Neheim-Hüsten e.V. sind andere Kriterien wie Lage und Zuschnitt der Wohnung entscheidend und auch in den Beratungsgesprächen mit den Mitgliedern von Haus & Grund Neheim-Hüsten spielt der Energieausweis keine Rolle. „Es ist ein bürokratisches Monstrum“, so Herr Schulte welches leider, wie Herr Peters berichtete, zudem im Laufe der Jahre so verändert wurde, dass alte und neue Ausweise nur mit erheblichem Sachverstand vergleichbar sind. Hier hilft die Verbraucherzentrale in Arnsberg gerne weiter: Beratungstermine gibt’s unter 0 29 32-510 97-03 (mo - fr 9 -12 Uhr) oder 0 29 32 -510 97-05 oder arnsberg.energie@vz-nrw.de.

Autor:

Carsten Peters aus Arnsberg

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