Diese Änderung bringt die Grundbesitzabgabenbescheide 2016

Arnsberg. In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegen folgende Anlagen bei: Ein Abrechnungsbescheid der Abfallentsorgungsgebühr für 2015 mit Jahresgebühr für 2016 sowie die Kurzinformation über die aktuellen Abgaben 2016.

Änderungen bei den Abfallgebühren

Seit Anfang Januar wird für die 120-Liter und 240-Liter-Restabfallbehälter eine Jahresgebühr berechnet. In der Jahresgebühr sind die Leerungen von Restmüllbehälter, Altpapiertonne und Biotonne bereits enthalten.
Zugrunde gelegt wird der Behälterbestand ende Dezember. Änderungen und Korrekturen beim Behälterbestand, die zum oder ab dem 1.Januar beantragt sind, werden rückwirkend erfasst. In diesen Fällen ergeht nach dem Jahresbescheid 2016 ein Korrekturbescheid.

Vorrausetzungen für Anträge

Anträge auf Ermäßigung der Grundgebühr 2015 für ein 120-Liter-Gefäß (sog. Billigkeitsregelung, siehe auch Kurzinformation)können bis zum 30.Juni (Ausschlussfrist) beim Fachdienst Steuerwesen -auch telefonisch-, in allen Stadtbüros oder online über www.arnsberg.de/gba gestellt werden.

Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer eingereicht werden, wenn 2015 das Grundstück nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Leerungsanzahl bei einer Person sechs Mal und bei zwei Personen zwölf Mal nicht überschritten wurde. Auch diese Änderung kann erst nach Erstellen des Jahresbescheides in einem Korrekturbescheid erfasst werden.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass kein Anspruch darauf besteht, dass die Ermäßigung bereits zur ersten Fälligkeit am 15.Februar berücksichtigt wird.
Ab 2016 gilt folgende Billigkeitsmaßnahme: Die Gebühr für den 120 Liter Restabfallbehälter wird ermäßigt, insofern auf dem angeschlossenen Grundstück während des Jahres 2016 nachweislich nur eine bzw. zwei Personen gewohnt haben und die Zahl der Leerungen 4 bei einer Person bzw. 8 bei zwei Personen nicht überschritten wurde. Die Ermäßigung der Gebühr beträgt in solchen Fällen für eine Person 50% und bei zwei Personen 25%.
Das Vorliegen der Voraussetzungen für 2016 wird in 2017 von Amts wegen geprüft.
In 2017 ist dafür kein Antrag erforderlich.

Bei möglichen Fragen der Bürger

Rückfragen zu den Bescheiden selbst können im Fachdienst Steuerwesen, Rathausplatz 1, persönlich oder telefonisch (siehe Sachbearbeiter im Bescheid) während der Dienstzeiten erfolgen. Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuerwesen in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind.
Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis.

Fragen bzgl. Abfallgebühren/Leerungen können direkt an die Technischen Dienste (Telefonnummer siehe Müllanlage zum Grundbesitzabgabenbescheid) gerichtet werden.
Der Fachdienst Steuerwesen ist auch über die E-Mail Adresse steuerwesen@arnsberg.de und über die Fax-Nummer 02932 201 1864 zu erreichen.

Der Bürgermeister, Bürgermeisteramt, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Tel. 02932 201-1477, Fax 02932 201-1614, E-Mail pressestelle@arnsberg.de

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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