Bessere Förderung, höhere Zuschüsse
Das sollten Hausbesitzer wissen: Energieberater informiert in Neheim über wichtige Neuerungen

Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale in Neheim (Mitte), informierte gemeinsam mit Gerd Schulte (l.) und Wilfried Gothe vom Verein Haus und Grund über die Förderung von Heizungsanlagen und Dämm-Maßnahmen.  | Foto: Diana Ranke
  • Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale in Neheim (Mitte), informierte gemeinsam mit Gerd Schulte (l.) und Wilfried Gothe vom Verein Haus und Grund über die Förderung von Heizungsanlagen und Dämm-Maßnahmen.
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Im Rahmen des Klimaschutzpaketes wurde von der Bundesregierung die Förderung von Heizungsanlagen und Dämm-Maßnahmen zum Jahreswechsel grundlegend verbessert. Insbesondere beim Austausch von Heizölkesseln sind nun Zuschüsse bis zu 45 Prozent der Kosten möglich, bei Dämm-Maßnahmen Zuschüsse von mindestens 20 Prozent. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten.

"Es ist ein Thema, das vielen Hausbesitzern unter den Nägeln brennt", weiß Gerd Schulte vom Verein Haus und Grund in Neheim. "Täglich erreichen uns Anrufe von Arnsberger Bürgerinnen und Bürgern zu dem Thema", bestätigte auch Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale in Neheim. Im Büro von Haus und Grund erklärte er, welche Möglichkeiten es gibt.

Ohne erneuerbare Energien keine Zuschüsse mehr

"Ohne erneuerbare Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl-und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen und nicht nur auf die maximale Förderung abzielen", so Peters - hier gibt es keine Förderung mehr. Soll mit einem Gasbrennwertkessel geheizt werden, gibt es Zuschüsse nur in Verbindung mit Erneuerbaren Energien als Gas-Hybridheizung - zum Beispiel in Kombination mit Solarthermie, Holzöfen mit Wassertasche oder Wärmepumpen. Zuschüsse gibt es in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. "Es gibt die Möglichkeit, die Installation der Erneuerbaren Wärmeerzeuger noch zwei Jahre hinaus zu zögern", erklärte Peters. "Dann reduziert sich die Zuschusshöhe aber auf 20 Prozent. Bei Neubauten gibt es keinen Zuschuss. Und: "Die Ölheizung ist ´raus", so Peters.Ölbrennwertkessel werden nicht gefördert.

Biomasse- und Wärmepumpenanlagen

Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Förderfähigen Kosten sind möglich für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen. Dazu gehören Holzpellets-, Scheitholz- oder Kombikessel und Holzpelletöfen mit Wassertasche. Ebenso werden Hybridheizungen aus Erneuerbaren Energien bezuschusst. Gefördert wird die Kombination von unterschiedlichen Wärmeerzeugern auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel Biomasse mit Solarthermie oder/ und Wärmepumpe.

Solarthermie

Bei Solarkollektoranlagen (Solarthermie) beträgt die Zuschusshöhe 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung und Erweiterung von Solarthermischen Anlagen mit Warmwasser-und/ oder Heizungsunterstützung, zur Kälteerzeugung oder Einspeisung in ein Wärme-bzw. Kältenetz.
Besonders hoch ist der Zuschuss, wenn der Heizölkessel gegen Erneuerbare Energien bzw. eine Gashybridheizung ausgetauscht wird: Hier sind bis zu 45 Prozent möglich", so Peters.

"Man sollte also gut planen, aber nicht zu lange zögern", rät Peters, "und sich nicht erst Gedanken machen, wenn die Heizung kaputt ist."

"Rund 28 Prozent aller Heizungssysteme in Deutschland basieren auf Öl", erklärte Peters, "das ist enorm." Daher sei die Förderung ein wichtiger erster Schritt. Man sollte sich aber frühzeitig Gedanken machen: Die gesetzliche Regelung sieht einen Austausch nach 30 Jahren vor. Mit Ablauf dieser Zeit entfalle die Förderung. "Man sollte also gut planen, aber nicht zu lange zögern", rät Peters, "und sich nicht erst Gedanken machen, wenn die Heizung kaputt ist." Ab 2026 dürfen Ölheizungen nicht mehr eingebaut bzw. in Betrieb genommen werden.

Anträge vor Beauftragung stellen

"Die Förderfähigen Kosten beinhalten alle für die Umsetzung und Optimierung notwendigen Maßnahmen, zum Beispiel auch den Austausch von Heizflächen gegen Niedertemperaturheizkörper, Fußbodenheizung oder hydraulischen Abgleich und Rohrleitungsdämmung." Maximal 50.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit können beantragt werden. "Ganz wichtig: Sämtliche Anträge müssen vor der Beauftragung gestellt werden", machte Peters klar.

Steuerliche Förderung

Alternativ zu den Zuschüssen gibt es die Möglichkeit einer steuerlichen Förderung für selbst genutztes Eigentum. "Eine Kombination von beiden ist nicht möglich", so der Energieberater. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat ein Merkblatt zu den Förderfähigen Kosten herausgegeben (www.bafa.de).

Infos & Beratung

Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung eines Heizungsaustauschs oder einer Dämmmaßnahme und Tipps zu Fördermitteln gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW.
Terminvereinbarungen sind möglich unter Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Arnsberg, Burgstr. 5, 59755 Arnsberg, Tel./Email: 02932/51097-05 / arnsberg.energie@verbraucherzentrale.nrw, alternativ unter 0211 / 33 996 555 sowie unter www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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