Regelungen ab 17. März im Hochsauerlandkreis
Corona-Virus: Kreisverwaltung mit Einschränkungen wieder geöffnet
Die Kreisverwaltung Hochsauerlandkreis öffnet ab Dienstag, 17. März, wieder mit Einschränkungen. Besucher müssen allerdings mit langen Wartezeiten rechnen. Vorrangig sollten die Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises per Telefon oder Mail kontaktiert werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist in allen Dienststellen sichergestellt.
Hier sind die neuen Regelungen für die Kfz-Zulassung, die Führerscheinstellen und die Ausländerbehörde:
Zulassungsstellen
Die Zulassungsstellen in Arnsberg und Brilon bleiben geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist nur in Meschede möglich. Fahrzeughändler, Zulassungsdienste und Firmen mit mehreren Zulassungen können montags bis freitags zwischen 7.30 und 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr bei der Zulassungsstelle vorsprechen. Für alle übrigen Kunden ist zu denselben Uhrzeiten eine Vorsprache nur mit einem Online-Termin möglich. Dieser kann auf der Homepage des Hochsauerlandkreises gebucht werden.
Samstags bleibt die Zulassungsstelle geschlossen.
Führerscheinstellen
Die Führerscheinstellen in Arnsberg und Brilon bleiben geschlossen. Eine persönliche Vorsprache kann nur nach vorheriger telefonischer Absprache und auch nur in Meschede zu folgenden Zeiten erfolgen: montags bis freitags zwischen 7.30 und 12 Uhr sowie von 13 bis 15 Uhr. Samstags bleibt die Führerscheinstelle geschlossen.
Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsreicht (Ausländerbehörde)
Wenn eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig sein sollte, bitte vorab Kontakt mit dem Ansprechpartner aufnehmen per Mail oder Telefon. Sofern dieser nicht bekannt ist, bitte die Telefonzentrale unter 0291/94-0 anrufen. In zwingend notwendigen Fällen wird dann individuell eine Vorsprache ermöglicht.
"Es ist jetzt Selbstdisziplin gefragt."
Andreas Schäfer, Leiter des Krisenstabes, appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: "Es ist jetzt Selbstdisziplin gefragt. Soziale Kontakte sollten soweit wie möglich vermieden werden, um sich selbst, aber insbesondere auch ältere und schwache Mitmenschen zu schützen." Öffentliche Räume, also ebenfalls Kreis- oder Rathäuser beispielsweise mit ihren Wartebereichen, gelten als kontaminiert. Deshalb sollten Besuche dort, wenn überhaupt noch erlaubt, nur auf das absolut notwendige Mindestmaß begrenzt werden. "Es sollten also nur die Besucher kommen, die unbedingt etwas zu erledigen haben", so Schäfer weiter. Die Kreisverwaltung hat Verständnis für die Anliegen der Bürger, jedoch sollten einige es unterlassen, die Kreismitarbeiter wegen der Entscheidungen des Krisenstabes zu beleidigen und zu beschimpfen. "Das Gemeinwohl liegt hier über dem Wohl eines Einzelnen", bittet Schäfer hier um Verständnis.
"Amüsierbetriebe" müssen schließen
Der Krisenstab weist darauf hin, dass nach dem Erlass des Landes NRW, ab sofort nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden. Seit heute (16. März) müssen alle so genannten "Amüsierbetriebe" wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.
Ab 17. März untersagt
Ab Dienstag, 17, März, ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet. Auch die Sportstätten des Hochsauerlandkreises in den kreiseigenen Schulen und Berufskollegs bleiben geschlossen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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