Corona-Krise: Zuschüsse für Kleinunternehmen
900 Anrufe an drei Tagen in Arnsberg: Großer Ansturm auf IHK-Hotline
Bei 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der IHK Arnsberg stehen die Telefone seit vergangenem Freitag nicht still. Sie sitzen an einer Hotline und beantworten Fragen rund um die Zuschüsse für Kleinunternehmen im Rahmen der Corona-Förderung. Allein am Freitag, Samstag und Sonntag gingen mehr als 900 Anrufe ein.
IHK-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ilona Lange: „Vor allem unser Wochenendservice wurde sehr gut angenommen.“ Die IHK-Chefin weist aber auch darauf hin, dass die Förderregeln vom Wirtschaftsministerium seit Freitag immer wieder geändert wurden. Die Unternehmen sollten deshalb vor dem Ausfüllen des Online-Bogens unbedingt die aktuellen FAQs unter www.wirtschaft.nrw/nrwsoforthilfe-2020 berücksichtigen. Gestaffelt nach Mitarbeiterzahl können Kleinunternehmen folgende Zuschüsse beantragen: Betriebe bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro Betriebe bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro Betrieb bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro
Diese Infos sind wichtig
- Für den Antrag sollten sie unbedingt folgende Informationen bereithalten:
- Amtliches Ausweisdokument zur Identifikation (Personalausweis, Reisepass, usw.)
- Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie die Angabe des zugehörigen Amtsgerichts
- Steuernummer des Unternehmens und die SteuerID eines der Eigentümer
- Adresse des Unternehmens, sofern diese von der Privatadresse abweicht
- Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung
- Abgefragt wird außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten
Die Anträge werden von der Bezirksregierung Arnsberg bearbeitet und können bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden. Auch die Hotline der IHK Arnsberg (02931 878 555) ist weiterhin geschaltet.
IHK warnt vor Betrugsmasche
Die IHK warnt vor Betrugsmaschen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Soforthilfe. Dabei werden bei Unternehmen telefonisch Daten abgefragt. Am Ende sollen 150,- € überwiesen werden, bevor der Zuschuss ausgezahlt wird. Daher der dringende Hinweis, dass zur Beantragung der Förderung ausschließlich die offizielle Seite www.wirtschaft.nrw/nrwsoforthilfe-2020 genutzt werden sollte. Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich elektronisch via E-Mail und nicht telefonisch.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.