Corona-Virus: HSK erlässt Allgemeinverfügung
Zahlen steigen auch in Arnsberg - Regeln gelten ab sofort

Corona-Pandemie: In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah.  | Foto: Stadt Arnsberg
  • Corona-Pandemie: In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah.
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Der 7-Tage-Inzidenz-Wert im Hochsauerlandkreis liegt nun über dem Wert von 50. An diesen Wert hat die Coronaschutzverordnung einige zusätzliche Regeln geknüpft. Ergänzend hat der Hochsauerlandkreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Regeln sind ab sofort einzuhalten.

Im öffentlichen Raum

  • In der Neheimer Innenstadt gilt freitags und samstags in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr und sonntags in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr in der Fußgängerzone und den angrenzenden Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Eine Beschilderung der konkreten Bereiche erfolgt zeitnah. Eine Übersichtskarte ist auf der Internetseite www.arnsberg.de/corona einsehbar.
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich höchstens 5 Personen zusammen aufhalten.

Gastronomie und Feiern

  • In Gaststätten dürfen sich nur noch Gruppen von 5 Personen am selben Tisch aufhalten. Das gilt nicht für Familien oder Personen aus maximal 2 Haushalten.
  • Der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie der Ausschank von alkoholischen Getränken sind in der Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr nicht gestattet.
  • Außerhalb von Wohnungen sind Feste aus herausragendem Anlass mit vornehmlich geselligem Charakter nur noch mit höchstens 10 Personen erlaubt.
  • Bei Veranstaltungen und Versammlungen gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten ist einzuhalten. Die Sicherstellung der qualifizierten Rückverfolgbarkeit, beispielsweise durch Adressenlisten, ersetzt dieses Gebot nicht.
  • In geschlossenen Räumlichkeiten ist bei Konzerten und Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Diese Regelungen geltend zusätzlich zu den bereits bestehenden Regeln. An die Formel „AHA + AL“ wird noch einmal erinnert. Es gilt nach wie vor Abstand zu halten, Hygienemaßnahmen wie Händewaschen und Desinfektionen regelmäßig durchzuführen und eine Alltagsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Hinzu kommen die Nutzung der Corona-WarnApp sowie das regelmäßige Lüften von Räumen.

Appell an BürgerInnen

Die Zahlen steigen auch in Arnsberg stetig. Die Stadt Arnsberg appelliert daher dringend, alle Regelungen, alte wie neue, einzuhalten, um eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen oder gar zu verhindern. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert, Verstöße entsprechend geahndet.
Die Allgemeinverfügung des Hochsauerlandkreises vom 23.10.2020 ist hier einsehbar.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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