SPD fordert schhnelle Umsetzung
Wohngeld leichter beantragen

Auch der Arnsberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese fordert schnelle Umsetzungen, damit das Wohngeld leicht benatragt werden kann. | Foto: Marco Urban
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Der Bundestag hat bereits in seinem umfassenden Hilfspaket beschlossen, dass wegen der Corona-Krise die Miete ausgesetzt werden darf. Um den Zahlungsausfall möglichst zu begrenzen und die Nachholung der Zahlungen besser leisten zu können, schlägt die Bundesregierung nunmehr Vereinfachungen bei der Wohngeldbeantragung vor. Die SPD-Fraktion fordert die Länder auf, diese Vereinfachungen schnell umzusetzen.

Dazu erklärt der Arnsberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese: „Viele Mieter haben auch im Hochsauerland aufgrund der wirtschaftlichen Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise zurzeit Schwierigkeiten, ihre Wohnung zu bezahlen. Der Bundestag hat deshalb bereits einen außerordentlichen Kündigungsschutz von April bis Juni 2020 eingeführt: Wenn Mieterinnen und Mieter wegen krisenbedingter Einnahmeausfälle ihre Miete nicht zahlen können, dürfen sie nicht gekündigt werden.“

Zahlungsausfälle für Mieter sollen begrenzt werden

Um die Zahlungsausfälle für die Mieter zu begrenzen, hat die Bundesregierung einen Plan zur vereinfachten Wohngeldbeantragung erarbeitet. Danach soll es wesentlich leichter und vor allem schneller als bisher möglich sein, Wohngeld zu erhalten. So besteht etwa nach erfolgter Antragstellung die Möglichkeit zunächst einen Vorschuss zu bekommen. Die genauen Berechnungen erfolgen erst im Nachgang.

"Verzögerungen vermeiden"

„Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen und die Auszahlung von Wohngeld sind eine hochprioritäre Aufgabe, die auch im Notfall von den Wohngeldbehörden unbedingt geleistet werden sollen. Alle Anträge sollen trotz der erwartenden hohen Anzahl in einem effizienten und schnellen Verfahren bearbeitet werden. Unnötige Verzögerungen bei der Gewährung von Wohngeld sind zu vermeiden. Auch formlose Antragstellungen per E-Mail oder Telefon sind zur Fristwahrung in Bezug auf die Festsetzung des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zulässig“, so Wiese.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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