Bundestag beschließt Erleichterungen
Vereinsrecht angepasst
Der Bundestag hat Änderungen für Vereine vor dem Hintergrund der fortbestehenden Corona-Einschränkungen auf den Weg gebracht. Ordentliche Mitgliederversammlungen können aufgeschoben werden, solange Präsenzversammlungen nicht möglich sind und eine virtuelle Mitgliederversammlung nicht mit zumutbarem Aufwand für den Verein und die Mitglieder durchgeführt werden kann.
Rechtssicherheit in der Pandemie
Des Weiteren wird klargestellt, dass auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie für andere Vereins- und Stiftungsorgane gilt, dass deren Sitzungen im Wege der elektronischen Kommunikation durchgeführt und Beschlüsse außerhalb der Versammlungen gefasst werden können. Viele kleine Vereine verfügen nicht über ausreichende Mittel, um die Mitgliederversammlung zum Beispiel als virtuelle Mitgliederversammlung durchzuführen. Zudem gibt es auch Vereine, die überwiegend ältere Mitglieder haben, die nicht bereit oder in der Lage sind, an einer virtuellen Mitgliederversammlung teilzunehmen. "Viele Vorstände sind derzeit unsicher, wie sie sich in diesen Fällen verhalten müssen", weiß der SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese. "Deshalb hat der Bundestag hier nun Rechtssicherheit geschaffen."
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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