Agri-PV und Freiflächen-PV
Stadt #Arnsberg prüft das ganze Stadtgebiet auf PV-Eignung
Im Rat der Stadt #Arnsberg wurde am 1.12.22 eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das ganze Stadtgebiet beschlossen. Die Beschlussvorlage 210/2022 begründet:
" Um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden, soll der Anteil erneuerbarer Energien am bundesweiten Bruttostromverbrauch bis 2030 80 % betragen. In der EEG-Novelle 2021 wurde verankert, dass der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 % zu steigern ist, während die Bundesregierung mit der EEG-Novelle 2023 beabsichtigt, dass der Anteil von erneuerba-
ren Energien auf 80 % wachsen soll1 . Erste Regelungen des novellierten EEG 2023 sind bereits mit dem sogenannten „Osterpaket“ der Bundesregierung in Kraft getreten: In § 2
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) werden erneuerbare Energien als vorrangiger Belang eingebracht. „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen
Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse“. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes aus dem Mai 2022 muss zur Erreichung der Klimaziele die Ausbaugeschwindigkeit gesteigert werden2. Insbesondere kommen in diesem Kontext Freiflächenphotovoltaikanlagen eine besondere Bedeutung zu. Mehrere unterschiedliche Studien gehen davon aus, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen ca. 50 % am gesamten PV-Ausbau ausmachen werden². Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Flächenbedarf von 75.000 bis 80.000 ha zusätzlich in Deutschland².
Infolge zunehmender Anfragen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Arnsberger
Stadtgebiet beabsichtigt die Fachverwaltung eine planerische Steuerung der Inanspruchnahme der Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen."
Politisch kann man das von mir schon lange unterstützte und geforderte Vorgehen siehe Link: Solarscheich sicher begrüßen, wenn auch nahe von Siedlungen sicher auch Solarthermiefelder für die viel effizientere direkte Nutzung und Saisonspeicherung solarer Strahlungswärme z.B. in Nahwärmenetzen sinnvolll wären. Andere Städte wie Kassel, Wiesbaden, Jena aber auch Soest sind da bereits auf dem Weg.
Weiter heißt es, wie ich hier schon seit Jahren gefordert habe und mit einer verbleibenden Hoffnung auf eine neue ausbleibende Verweigerungsbürokratie: "Mithilfe eines Prüfschemas sollen Freiflächen nach objektiven Gesichtspunkten auf ihre
Eignung für die Nutzung von Freiflächenphotovoltaikflächen analysiert werden. Für die Ausweisung sollen insbesondere solche Flächen untersucht werden, die angrenzend an bestehende Nutzungen oder an Achsen liegen, die bereits eine einschneidende Wirkung auf das Landschaftsbild haben. Darunter fallen beispielsweise Flächen entlang von Schienenwegen, Autobahnen, oder belasteten Bundes- oder Kreisstraßen sowie Flächen im Abstandskorridor von Hochspannungsleitungen und im Umkreis von Windenergieanlagen. Das Prüfschema setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:
Zunächst werden alle Freiflächen der Stadt Arnsberg, die gesetzlich geschützt sind, nicht weiter untersucht und kommen nicht für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Betracht. Darunter fallen Flächen des Europäischen Netzes Natura 2000, Naturschutzgebiete, Waldflächen, Nationalparke, Wasserschutzgebiete oder auch Überschwemmungsgebiete. Des Weiteren fallen alle Wohnbauflächen, die sich laut der Klarstellungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 1 BauGB im Innenbereich und im Außenbereich gem. § 35 BauGB befinden, aus dem Prüfschema heraus und bleiben unberücksichtigt. Auch Flächen, die im Flächennutzungsplan für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung vorgesehen sind, werden nicht weiter berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Wohnbauflächen, als auch Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen nicht in Konkurrenz zu Flächen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien stehen, denn innerhalb von Siedlungsbereichen bieten Photovoltaikanlagen auf Dächern eine geeignete Alternative. Um aus Sicht des Ressourcenschutzes die hochwertigsten Böden für die landwirtschaftliche Produktion zu erhalten, werden die Freiflächen im Arnsberger Stadtgebiet in einem zweiten Schritt auf ihre Bodenqualitäten hin überprüft. Die Bodenflächen werden in Wertzahlen ausgewiesen, die das Verhältnis der Ertragsfähigkeit angeben. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Bodenbeschaffenheit auf dem Arnsberger Stadtgebiet im Durchschnitt eine Bodenwertzahl von 37 aufweist und damit verhältnismäßig niedrig ist, kommt dem folgenden Analyseschritt eine große Bedeutung zu. Es sollen nur Flächen bis zu einer Bodenwertzahl von 37 einer weiteren Prüfung unterzogen werden.
In einem dritten Schritt erfolgt eine Landschaftsbildbewertung der herausgefilterten Teil-
flächen. Das Ziel dieses Untersuchungsschritts ist es die bestehenden Vorbelastungen des Landschaftsbilds für die Flächen mit geringer Bodenbeschaffenheit zu ermitteln."
Autor:E. Felix Werker aus Arnsberg |
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