SPD-Fraktion befragt den Bürgermeister zu den Konzessionsabgaben für Gas
Arnsberg, den 21. August 2013
Arnsberg 2020
Konzessionsabgaben für Gas
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vogel,
erstmalig ist im Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 der Stadt Arnsberg auf der Seite B 44 zu lesen, dass bei den Konzessionsabgaben der RWE im Bereich Gas, Mindereinnahmen zu verzeichnen sind. Begründet wird dies durch die Änderungen in den Berechungsgrundlagen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung. Mindereinnahmen sind dem entsprechend auch in den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre 2011/12 zu verzeichnen. Die SPD-Fraktion bittet darum, die daraus resultierenden Fragen im nächsten Haupt- und Finanzausschuss zu beantworten.
1. Warum wurden im Haushalt 2009 für die Konzessionsabgaben für Gas 750.000,-€ an Einnahmen eingeplant und im Haushalt 2010 bzw. 2011 und auch 2012 > 1.280.000,-€ obwohl ab 2010 aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung Änderungen in den Berechnungsgrundlagen eingetreten waren (siehe Anhang der Niederschrift Rechnungsprüfungsausschuss vom 19.06.2013)?
2. Wenn Herr Mußhoff von der RWE von realistischen Konzessionsabgaben/-einnahmen in Höhe von 500.000,-€ bis 600.000,-€ pro Jahr ausgeht (siehe auch hier Anhang der gleichen Niederschrift), stellt sich die Frage nach unverständlichen 4 Abschlagszahlungen in einer Gesamthöhe von nur 316.000,-€.
3. Ergibt sich aus den im Nachhinein eingetretenen Veränderungen durch die Liberalisierung des Marktes bzw. des Energiewirtschaftsgesetzes und der Konzessionsabgabenverordnung und den damit verbundenen Änderungen in den Berechnungsgrundlagen die Pflicht, den ausgehandelten aktuellen Konzessionsvertrag nach bzw. neu zu verhandeln, um hier zu den Abgaben / Einnahmen zu kommen, die sicher auch Grundlage für die seinerzeitige Entscheidungsfindung des Rates waren und zur entsprechenden Entscheidung im Rat der Stadt Arnsberg geführt haben?
4. Hat der unter anderen Voraussetzungen ausgehandelte Konzessionsvertrag noch Bestand und kann aktuell angewandt werden? Ist der Vertrag damit noch gültig?
Insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen schwachen Haushaltslage sieht es die SPD-Fraktion als notwenig an, die vertragliche Rechtsgrundlage genau zu prüfen mit dem Ziel, eine Nachzahlung zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ralf Paul Bittner gez. Ewald Hille
Fraktionsvorsitzender stellv. Vorsitzender im
Rechnungsprüfungsausschuss
F.d.R.
Bärbel Risadelli
Fraktionsgeschäftsführerin
Autor:Bärbel Risadelli aus Arnsberg |
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