Landwirtschaftsministerium hebt Stallpflicht für Geflügel im HSK auf

Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat per Erlass die Stallpflicht für Geflügel in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold aufgehoben. Darauf weist das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises hin. | Foto: Schmälzger
  • Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat per Erlass die Stallpflicht für Geflügel in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold aufgehoben. Darauf weist das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises hin.
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Das NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat per Erlass die Stallpflicht für Geflügel in den westfälischen Regierungsbezirken Arnsberg, Münster und Detmold aufgehoben. Darauf weist das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises hin.

Damit können auch im Hochsauerlandkreis die Halter ihre Tiere wieder nach draußen lassen. Die folgenden allgemein gültigen Hygienemaßnahmen sind dabei zu beachten:

  • - Futter und Einstreu müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
  • - Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein.
  • - Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, tränken.

In NRW ist seit dem 15. April kein neuer Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln aufgetreten. Virusnachweise bei Wildvögeln erfolgen in NRW nur noch sporadisch und vereinzelt. Im Bereich Südwestfalen sind keine weiteren Fälle bei Wildvögeln festgestellt worden. Angesichts steigender Außentemperaturen und des fortgesetzten Rückzugs von Wildvögeln in die nördlichen Brutgebiete hat das Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikoeinschätzung das Risiko der Ausbreitung der Infektion in Wasservogelpopulationen ebenso wie die Gefahr des Eintrags in Geflügelhaltungen als mäßig eingestuft.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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