Zusammenarbeit von Polizei und Jugendämtern
Kooperation für den Kinderschutz im HSK

Unterzeichneten am Dienstag (24.11.) in Bestwig die Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen Polizei und Jugendämtern v.l.: Polizeidirektor Klaus Bunse, Landrat Dr. Karl Schneider, Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke (Sundern), Bürgermeister Ralf Paul Bittner (Arnsberg), Bürgermeister Burkhard König (Schmallenberg). Im Hintergrund Ulrich Müller-Thüsing (HSK-Fachbereichsleiter Schulen und Jugend). | Foto: HSK
  • Unterzeichneten am Dienstag (24.11.) in Bestwig die Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen Polizei und Jugendämtern v.l.: Polizeidirektor Klaus Bunse, Landrat Dr. Karl Schneider, Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke (Sundern), Bürgermeister Ralf Paul Bittner (Arnsberg), Bürgermeister Burkhard König (Schmallenberg). Im Hintergrund Ulrich Müller-Thüsing (HSK-Fachbereichsleiter Schulen und Jugend).
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Mit ihrer Unterschrift wurde eine bislang bereits gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Polizei für den Kinderschutz nochmals rechtlich bekräftigt: Am Dienstag (24. November) unterzeichneten am Rande der Bürgermeisterkonferenz in Bestwig die Bürgermeister Ralf Paul Bittner (Arnsberg), Klaus-Rainer Willeke (Sundern), Burkhard König (Schmallenberg) sowie Landrat Dr. Karl Schneider (Hochsauerlandkreis) und Polizeidirektor Klaus Bunse (Kreispolizeibehörde) die Kooperationsvereinbarung für den Kinderschutz.

In dem siebenseitigen Vertragswerk verständigen sich die vier Jugendämter Arnsberg, Sundern, Schmallenberg und Hochsauerlandkreis und die Polizei auf einen sach- und zeitgerechten Informationsaustausch, um unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen Informationsdefizite zu minimieren.Regelmäßig haben Polizei und Jugendamt mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Zielsetzungen Fälle akuter oder andauernder Kindeswohlgefährdung oder sexueller oder häuslicher Gewalt zu bearbeiten.

Austausch von Informationen

Die Kooperationsvereinbarung sichert unter Wahrung gegenseitiger Akzeptanz und konkreter Trennung der Aufgabenfelder den Austausch von Informationen zwischen der Polizei und dem Jugendamt zu. Weitere Regelungen der getroffenen Vereinbarung betreffen regelmäßige Treffen der Jugendamtsleitungen und der Führungsebene der Polizei, Treffen auf Ebene der Sachbearbeiter, Hospitationen, Informationsveranstaltungen sowie weitere Qualitätsentwicklung.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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