Die Demokratie hat gewonnen
Hochsauerlandkreis - Die Stichwahl bleibt
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat für die Wiedereinführung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte entschieden. „Damit wird unsere Demokratie deutlich gestärkt, denn die Stichwahl ist durchaus eine wichtige Frage der Legitimation der gewählten Kommunalpolitiker. Wir sind mit unserer Überzeugung, dass Kandidaten eine echte Mehrheit der Wähler hinter sich wissen müssen, erfolgreich gewesen“, sagt Reinhard Brüggemann, Landratskandidat der Sauerländer SPD. „Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Stärkung unserer Demokratie und der Selbstverwaltung unserer Kommunen.“Die beiden Landtagsfraktionen SPD und Grüne haben gegen die im April verabschiedeten Änderungen am Kommunalrecht geklagt. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte kurzentschlossen die Stichwahl bei Kommunalwahl per Mehrheit im Landtag abgeschafft. Zudem hatten sie einen neuen Zuschnitt für die Wahlkreise beschlossen. Dieser Punkt wurde vom Gericht bestätigt. Das heißt, dass zukünftig Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft ausgeschlossen werden.
Klare Absage zur Abschaffung der Stichwahl
Brüggemann weiter: „Der Abschaffung der Stichwahl hat der Verfassungsgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung eine glasklare Absage erteilt. Damit hat der machttaktische und verfassungswidrige Murks ein schnelles Ende gefunden. Die Rathäuser und Landratsämter sind vor dem undemokratischen Raubzug von CDU und FDP sicher. Fraglich ist nur: Wie es um den demokratischen Kompass der beiden Regierungskoalitionen bestellt ist. Immerhin hat das Gericht ihrem Angriff auf demokratische Prinzipien nun den Stempel ‚verfassungswidrig‘ aufgedrückt.“
Keine "Minderheitenbürgermeister" möglich
Das Gericht ist in der Urteilsverkündung der Auffassung von SPD und Grünen gefolgt: Ohne Stichwahl könnten Bürgermeister oder Landräte gewählt werden, die theoretisch sogar eine Mehrheit ihrer Kommune gegen sich haben könnten. Denn nach Vorstellung von CDU und FDP hätte ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausgereicht. Damit wären sogenannte „Minderheitenbürgermeister“ möglich gewesen. Das gibt es in keinem anderen Bundesland. Brüggemann weiter: „Die so Gewählten würden dann nicht nur lediglich eine Minderheit der Wähler vertreten, sie hätten im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich. Das wäre ein Problem für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Kommunen.“
Hintergrund: Was besagt die Statistik?
Bei den Kommunalwahlen 2014 gab es insgesamt 98 Stichwahlen um das Bürgermeister- oder Landratsamt. In 67 Fällen bekam der Gewinner der Stichwahl mehr Stimmen als der Gewinner des ersten Wahlganges – obwohl die prozentuale Wahlbeteiligung zum Teil geringer war.
Autor:Martina Eickhoff aus Arnsberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.