Stadt Arnsberg appelliert an Bürger
Corona-Krise: Immer mehr Regel-Verstöße zu beobachten - Bußgeld droht

Die Stadt Arnsberg appelliert an die BürgerInnen, sich weiter an die im Zuge der Corona-Krise geltenden Regeln zu halten: | Foto: pixabay/Grafik Sikora
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Die Stadt Arnsberg appelliert an die BürgerInnen, sich weiter an die im Zuge der Corona-Krise geltenden Regeln zu halten: Trotz der derzeitigen Lockerungen der Coronaschutzverordnung sind Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen (Ausnahme Familienmitglieder) nach wie vor untersagt.

"Seit Freigabe der Ladenöffnungen konnte beobachtet werden, dass sich Besucherinnen und Besucher insbesondere in den Einkaufsbereichen, u.a. in der Fußgängerzone in Neheim, häufig nicht an die Abstandsregeln halten", teilt die Stadt mit. Das gelte insbesondere für die Bereiche rund um die Eisdielen. Hier würden leider viele Kunden – trotz der Hinweise der Eisdielenbetreiber – nicht das Verzehrverbot beachten, das für einen Radius von 50 Metern rund um das Ladenlokal gilt. Deshalb haben Dienstkräfte des Ordnungsamtes in den vergangenen Tagen immer wieder Bürgerinnen und Bürger auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und vor Ort lediglich ermahnt. Da sich die Situation aber mutmaßlich – besonders an den kommenden freien Tagen – nicht wesentlich verändern wird, ist das Ordnungsamt dazu angehalten, Verstöße gegen das Verzehrverbot wie auch gegen das Verbot von Ansammlungen und Zusammenkünften im öffentlichen Raum im Rahmen der geltenden Bußgeldvorschriften zu ahnden.

Bußgelder drohen

Verstöße hiergegen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro je Person sanktioniert. „Wir möchten die Menschen daher noch einmal eindringlich dafür sensibilisieren, sich an die geltenden Verbote zu halten und damit die Unterbrechung von Infektionsketten weiter zu unterstützen“, erklärt der Arnsberger Bürgermeister Ralf Paul Bittner. „Es wäre schön, wenn keine Sanktionierungen nötig sind, sondern die Menschen auf freiwilliger Basis verantwortungsbewusst handeln. Bitte halten Sie sich an das Verzehrverbot sowie das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen und verzichten Sie auch auf alle zum 30. April und 1. Mai üblichen Unternehmungen!“

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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