HSK: Coronaschutzverordnung und Allgemeinverfügung angepasst
Bundesweite Corona-Maßnahmen gelten ab Samstag, 24. April

Im HSK gilt jetzt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Nur noch mit einem triftigen Grund darf man dann draußen unterwegs sein, z.B. wenn man auf dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt ist. Die Regelung ist Teil des neuen Bundesgesetzes zum Infektionsschutz.  | Foto: Pixabay/Grafik Sikora
  • Im HSK gilt jetzt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Nur noch mit einem triftigen Grund darf man dann draußen unterwegs sein, z.B. wenn man auf dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt ist. Die Regelung ist Teil des neuen Bundesgesetzes zum Infektionsschutz.
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Im HSK gilt jetzt von 22 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre. Nur noch mit einem triftigen Grund darf man dann draußen unterwegs sein, z.B. wenn man auf dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt ist. Die Regelung ist Teil des neuen Bundesgesetzes zum Infektionsschutz. 

Die Stadt Arnsberg teilt mit, dass das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am Freitag, 23. April, in Kraft getreten ist. Die dort geregelten bundesweiten Beschränkungen („Bundesnotbremse“) gelten ab Samstag, 24. April 2021, in Kreisen und kreisfreien Städten, die an drei Tagen in Folge den 7-Tages-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überstiegen haben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Coronaschutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung angepasst und veröffentlicht. Die Stadt Arnsberg bittet um Beachtung.

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Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

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