Anfrage zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement beim Hochsauerlandkreis

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein relativ neues gesetzliches Instrument, durch das Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, sich frühzeitig um die dauerhafte Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (6 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres) zu kümmern.

Durch das BEM gilt es zu klären, was im Betrieb getan und ggf. geändert werden muss, damit die betroffene Person gesundheitsverträglich weiterbeschäftigt werden kann. Der Gesetzgeber wollte mit der gesetzlichen Regelung des BEM vor allem dem Umstand Rechnung tragen, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen häufig zu Dauerarbeitslosigkeit führt.

DIE LINKE im Kreistag Hochsauerlandkreis hat daher folgende Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt:
http://www.die-linke-sauerland.de/fileadmin/kvhochsauerland/user/upload/Anfrage_BEM.pdf

Autor:

Dietmar Schwalm aus Arnsberg

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