Corona im HSK
Ab Donnerstag Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich

Ab Donnerstag, 29. April, ist nach der aktualisierten Allgemeinverfügung des NRW-Gesundheitsministeriums nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes, die am Dienstagnachmittag, 27. April, beim Hochsauerlandkreis eingegangen ist, der Einkauf mit Terminvereinbarung nicht mehr möglich. Der Kreis hatte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 150 überschritten.

Geschäfte mit Waren, die nicht zum täglichen Bedarf zählen, müssen schließen. Restaurants, Cafés, Imbisse, Kneipen und andere gastronomische Einrichtungen müssen geschlossen bleiben, teilte die Pressestelle des HSK mit. Ein Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist zulässig, allerdings muss beim Verzehr ein Abstand von mindestens 50 Metern zur Verkaufsstelle eingehalten werden.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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