Ab 16. April: Impf-Terminbuchung für Geburtsjahrgänge 1944 und 1945 möglich

Das NRW-Gesundheitsministerium öffnet die Impftermin-Buchungen für weitere Altersgruppen: Ab  Freitag, 16. April, 8 Uhr, können alle Bürgerinnen und Bürger, die 1945 oder früher geboren sind, Impftermine im Impfzentrum über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ausmachen. | Foto: Lokalkompass
  • Das NRW-Gesundheitsministerium öffnet die Impftermin-Buchungen für weitere Altersgruppen: Ab Freitag, 16. April, 8 Uhr, können alle Bürgerinnen und Bürger, die 1945 oder früher geboren sind, Impftermine im Impfzentrum über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ausmachen.
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Das NRW-Gesundheitsministerium öffnet die Impftermin-Buchungen für weitere Altersgruppen: Ab  Freitag, 16. April, 8 Uhr, können alle Bürgerinnen und Bürger, die 1945 oder früher geboren sind, Impftermine im Impfzentrum über das Buchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ausmachen.

Die Impftermine können entweder online unter www.116117.de (Direktlink: https://impfterminservice-kvwl.service-now.com) oder telefonisch unter 0800 116 117 02 vereinbart werden. Partner-Impftermine sind möglich. Das Alter des Lebenspartners ist dabei nicht entscheidend – wichtig ist, dass der Termin für den Lebenspartner aktiv gebucht wird. Wann weitere Jahrgänge einen Impftermin buchen können, entscheidet das NRW-Gesundheitsministerium. Kurzfristige Änderungen sind möglich. Zur besseren Übersicht möchte die KVWL noch einmal auf folgende Zusammenfassung zum Stand der aktuelle Impfterminvergabe verweisen:

Impfberechtigte Bürger nach Altersgruppe

Wer aufgrund seines Geburtsjahres aktuell impfberechtigt ist, kann einen Impftermin über die KVWL-Buchungsplattform vereinbaren. 

Impfberechtigte Bürger aufgrund bestimmter Vorerkrankungen

Bürgerinnen und Bürger mit bestimmten Vorerkrankungen gemäß Impf-Verordnung werden vor allem in den westfälisch-lippischen Arztpraxen geimpft. Aufgrund der immer noch sehr geringen Impfstoffmenge werden die Bürger jedoch gebeten, aktuell nicht in den Praxen anzurufen und nach Impfterminen zu fragen. Der behandelnde Arzt wird selbst Kontakt mit den Patienten aufnehmen. Wer einen Impftermin bei seinem Hausarzt erhalten hat, sollte sich die Aufklärungs- und Einwilligungsbögen nach Möglichkeit bereits vorab ausdrucken und ausgefüllt mit in die Praxis bringen. Die Unterlagen sind u.a. unter https://www.corona-kvwl.de/impftermin hinterlegt.

Impfberechtigte Bürger gemäß Berufsgruppe

Wer aufgrund seines Berufs prioritär geimpft werden kann, muss sich für die Terminvergabe an den
jeweiligen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt wenden.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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