Bücherkompass: Rezension zum AÄ-StGB – Das Alltagsärger-Strafgesetzbuch

Rund 25.000 Gesetze zählt Deutschland in massenhaft verschiedenen Gesetzbüchern – da kommt es einem gelegen, dass es scheinbar endlich mal ein Gesetzbuch für den Alltag gibt. Für Straftaten gegen die Kleiderordnung, Gefährdung von Beziehungen oder auch gegen moralisch verwerfliches Verhalten. Das AÄ-StGB, von Frank van Helsing geschrieben und erschienen im Eichhorn Verlag in der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG greift genau diese Alltags-Straftaten auf und ahndet sie nach Strich und Faden!

In Anbetracht des Covers kann man zunächst einmal davon ausgehen, dass es sich um ein übliches Gesetzbuch im Taschenbuchformat handelt, denn es weist eine große Ähnlichkeit mit den geltenden Gesetzen in Deutschland auf: BGB, ZPO, StGB etc. Auch euphorisiert der Untertitel „Neue Paragrafen gegen arbeitsscheue Kollegen, Mogelpackungen im Supermarkt, Parkplatzklauer, Telefonanbieter und andere Mafia-Töchter“, sich endlich gegen diese kleinen und großen Alltagssünden vieler Menschen wehren zu können. Doch spätestens dann, wenn die ersten §§ verschlungen sind, lüftet sich das Geheimnis: Es handelt sich um ein juristisches Humorbuch!

Der Autor Falk van Helsing (Pseudonym) strukturiert sein Alltagsärger-Strafgesetzbuch und gliedert die einzelnen Paragrafen fein säuberlich nach dem Prinzip des Grundgesetzes. Der 49-Jährige studierte Rechtswissenschaften und ließ sich in Sachsen-Anhalt als Richter beim Amtsgericht nieder. Er kennt also das alltägliche Leid der Gesellschaft, gegen das es keine Gesetze gibt!

Worüber sich Deutschland tagtäglich streitet

Mit diesem Grundwissen, gefestigt durch jahrelang aufgebaute Erfahrungswerte und einer gehörigen Portion Humor lässt Falk van Helsing dem „Wunschdenken“ freien Lauf und veröffentlicht vermeintliche Gesetzestexte, die sicherlich von vielen Menschen gewünscht, aber in der Realität wohl kaum durchsetzbar sind. Sogar eine Muster-Strafanzeige enthält das AÄ-StGB!

Zwei Beispiele:

VI Verletzung der Hausordnung
Der nicht geschlossene Klodeckel und die offene Zahnpastatube

§ 130 AÄ-StGB
(1) Wer die Sauberkeit des Badezimmers dadurch beeinträchtigt, dass er
1. nach dem Urinieren oder durch Abkoten anfallenden Frischkot die Toilettenspülung nicht betätigt,
2. nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementeanhaftungen nicht mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste beseitigt,
3. nach einer ausgiebigen Toilettenbenutzung nicht lüftet,
4. in Waschbecken, Dusche oder Badewanne Haare, Bartstoppeln oder Toupets zurücklässt,
5. Überschwemmungen, das ist die Ansammlung erheblicher Wassermengen auf der Bodenoberfläche, verursacht und dadurch die ungehinderte Nutzung durch andere gefährdet, wird streng bestraft.
(2) Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn der Täter Schamhaare hinterlässt oder Verstopfungen verursacht.
(S. 68 AÄ-StGB)

XIII. Verbrecherische Dienstleistungen
Post, Bahn, Telekom und andere Töchter der Mafia

§ 304 (3) AÄ-StGB
Während der Durchführung der Arbeiten ist der Handwerker nicht berechtigt, in Haus oder Wohnung Alkohol, Drogen oder die Ehefrau des Auftraggebers zu konsumieren.
(S. 135 AÄ-StGB)

Ein realitätsnaher Humor-Schmankerl

Man kann nun philosophieren, ob der Autor mit dem AÄ-StGB die Gesellschaft und ihre alltäglichen kleinen Problemchen auf die Schippe nehmen oder auf humorvolle Art und Weise seiner „Wut“ über die alltäglich auf dem Richtertisch landenden „Wehwehchen“ Luft machen will!

Ich für meinen Teil habe die §§ mit einem weinenden und einem lachenden Auge gelesen, da das Buch doch sehr viele Situationen enthält, die einem wirklich Tag für Tag die Hutschnur hochgehen lassen können. Im Gegenzug aber auch zeigen, dass es echt Wichtigeres im Leben gibt, als sich über solche „Belanglosigkeiten“ dergestalt aufzuregen, dass keine Kosten und Mühen gescheut werden, einem Richter die prekären Situationen auf den Schreibtisch werfen zu können.

Wer sich selbst eine Meinung über das AÄ-StGB bilden möchte, melde sich bitte einfach bei mir – ich sende es gerne weiter.

Autor:

Thora Meißner aus Arnsberg

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