Wer hält sich eigentlich an das Streusalzverbot?
„Immer wieder werden Unmengen von Streusalz auf die Gehwege gekippt“, ärgert sich WA-Leserin Christine Raunick. Die Schäden, die durch das Salz verursacht werden, sind enorm.
Es ist immer das gleiche Bild: Menschen, die keuchend und fluchend mit dem Schneeschieber den Schnee weg schaufeln, mit dem Besen noch mal kehren und zum guten Schluss den Gehweg „pökeln“.
Wieder andere machen es sich leichter, füllen einen Eimer mit Salz und verteilen es großzügig auf Grundstück und Bürgersteig.
Dem Nachbarn, der Spießrutenlaufend seinen Hund spazieren führt, treibt es derweil schon die Zornesröte in die Augen. Er weiß, was das für seinen Hund heißt: Wunde Pfoten und unter Umständen sogar eine Magenschleimhautentzündung. Der Tierarzt lässt grüßen.
Doch auch andere Tiere und Pflanze sind von der schädlichen Wirkung der Salzmengen betroffen. Grundwasser und Böden werden in erheblichem Maße belastet und sogar Autos werden in Mitleidenschaft gezogen.
In vielen Städten und Kommunen gilt daher ein Streusalzverbot, so auch in Arnsberg. In der Satzung heißt es: Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist.
Klare Worte. Das dachte auch Christine Raunick. Die Arnsbergerin hatte die Salzmengen in ihrer Wohngegend satt, sie griff zum Hörer und rief den technischen Dienst der Stadt Arnsberg an. „Man sagte mir, eventuell bei Gelegenheit mal zu schauen“, so Raunick.
Passiert ist seitdem nichts. Die 48-Jährige kann nicht nachvollziehen, warum die Stadt zwar regelmäßig kontrolliere, ob Hundehalter auch ihre Steuern zahlen, nicht aber dazu in der Lage sei, stichprobenartig darauf zu achten, dass das Salzverbot auch eingehalten werde. Dann machte sie eine interessante Entdeckung. „Kürzlich war ich beim Finanzamt und stellte fest, dass das gesamte Grundstück von Streusalz übersät war. Die Stadt hält sich also nicht mal an ihr eigenes Verbot.“
In einer Stellungnahme an den Wochen-Anzeiger erklärte die Stadt Arnsberg dazu: „Die Verwendung von Streusalz , insbesondere auf Gehwegen, ist immer wieder ein strittiges Thema. Hier stehen sich Umweltschutz und Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit gegenüber. Grundsätzlich verwendet die Stadt zum Streuen von Gehwegen vorwiegend Streusplitt. An abschüssigen Stellen und Treppen sowie bei Glatteis wird jedoch zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auch mit Salz gestreut. In den letzten Tagen herrschte aufgrund des gefrorenen Bodens vielfach Glätte und Glatteis, so dass hier ebenfalls aus Sicherheitsgründen Salz verwendet wurde. Eine flächendeckende Kontrolle des Salzverbotes ist aus Personal- und Kostengründen nicht möglich. Hier erfolgen stichprobenartige Kontrollen, wobei die Ausnahmefälle zu berücksichtigen sind.“
Naturschützer weisen seit Jahren immer wieder auf alternative Streumittel wie Sand, Splitt oder Granulat hin.
Nach BUND-Angaben belasten aber auch sie die Umwelt. Sie müssten schließlich hergestellt, verteilt und vor allem anschließend wieder aufgesammelt werden - und das koste Energie. Splitt oder Granulat könnten darüber hinaus giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten. Der BUND rät daher, Streumittel - wenn überhaupt - nur sparsam einzusetzen. Bei Schnee reiche es aus, zu schippen oder gründlich zu fegen. Nur im Notfall, bei gefährlicher Eisglätte, solle man Sand, Kies oder Sägespäne streuen. Offiziell geduldet ist der Einsatz von Salz ohnehin nur bei Eisregen.
Autor:Manuela Lieflaender aus Menden (Sauerland) |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.