Energetische Gebäudesanierung – Fördermittel steigen
Ab dem 1. August 2015 verbessert die Förderbank des Bundes (KfW) ihre Konditionen für das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“: Energetische Sanierungen von Wohnhäusern, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, werden dann mit einem Förderkreditbetrag von maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Das gilt auch für denkmalgeschützte Wohngebäude. Bisher lag die Höchstgrenze des Kredits bei 75.000 Euro.
Für alle Eigentümer von Wohnimmobilien eine wichtige Information, wie Dr. Johannes Spruth, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg weiß. Denn bauliche Maßnahmen zum Energiesparen kosten zunächst einmal Geld und machen sich langfristig vor allem dann bezahlt, wenn öffentliche Fördermittel genutzt werden.
Der Experte der Verbraucherzentrale NRW klärt private Haus- und Wohnungseigentümer darüber auf, wie sie ihre Maßnahmen zur Energieeinsparung möglichst günstig finanzieren können und weiß, dass es für Laien nicht immer einfach ist, einen Überblick über das Förderangebot zu haben. „Die Schwierigkeit liegt darin, eine gute Kombination von Förderungen zu erhalten und gleichzeitig den optimalen Zeitpunkt zu finden“ , so Dr. Spruth. Als zentralen Anlaufpunkt sieht er dabei u. a. die Förderprogramme der KfW.
Aber nicht nur die Höhe der Kredite ändert sich. Die KfW erhöht auch die Tilgungszuschüsse für Kredite. Gestaffelt nach Effizienzklasse reichen sie ab August von 12,5 bis 27,5 Prozent. Erstmals werden dann auch Tilgungszuschüsse für Kredite zur Finanzierung von Einzelmaßnahmen in Höhe von 7,5 Prozent gewährt. Und speziell für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern hat Dr. Spruth ebenfalls eine gute Nachricht: Zuschüsse für Effizienzhäuser werden ab August auch erhöht und liegen dann zwischen 15 und 25 Prozent.
Ebenfalls ab dem 1. August wird sich der Kreis der förderungswürdigen Gebäude ändern: „Interessant für viele Eigentümer ist, dass die KfW dann auch energetische Sanierungen von Gebäuden unterstützt, deren Bau vor dem 1. Januar 2002 beantragt oder angezeigt wurde. Bisher galt der 1. Januar 1995 als Stichtag. Das gilt auch für Gebäude, in denen nur einzelne energiesparende Maßnahmen wie neue Heiz- und Lüftungssysteme oder ein effizienter Wärmeschutz installiert werden sollen“, weiß Energieberater Dr. Spruth. Grundsätzlich bedenken solle man auch, dass bei Ein- oder Zweifamilienhäusern die KfW alternativ auch über Zuschüsse statt Darlehen fördert.
Dr. Johannes Spruth berät als Energieberater auch bei den Verbrauchern zu Hause. Möglich wird diese Energieberatung durch die Förderung der Stadt Arnsberg, des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union. Die 90-minütige „Energieberatung bei Ihnen zu Hause“ kostet daher nur 60 Euro. Termine können telefonisch unter 0 29 32-510 97-03 (mo - fr 9 -12 Uhr) oder 0 29 32 -510 97-05 oder arnsberg.energie@vz-nrw.de oder unter der Hotline 0180 1 11 5 999 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min) sowie im Internet unter www.vz-nrw.de/energieberatung vereinbart werden. Die Beratungsstelle Arnsberg in der Burgstraße 5 nimmt natürlich auch Terminanfragen entgegen.
Autor:Carsten Peters aus Arnsberg |
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