Das neue Baukindergeld ist da!!!

Es hat etwas länger gedauert, aber nun ist es offiziell da, das Baukindergeld. Seit dem 18.09.18 kann man das Förderprogramm der KfW Bank über deren Zuschussportal beantragen. 

Das Baukindergeld wird rückwirkend vom 1.1.18 an gezahlt und zwar für alle, die sich zum ersten Mal Wohneigentum zur Eigennutzung gekauft haben. Ziel ist es, jungen Familien mit Kindern den Traum von den eigenen 4 Wänden zu ermöglichen. 
Die Förderhöhe beträgt pro Kind max 12.000€ und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausbezahlt (1.200€ pro Jahr). Die Förderung ist an das Haushaltseinkommen gekoppelt und darf bei einer Familie mit einem Kind 90.000€ zu versteuerndes Einkommen nicht überschreiten. Pro weiteres Kind kommen dann nochmal 15.000€ oben drauf.

Geprüft wird das Ganze dann anhand von Steuerbescheiden aus den Vorjahren (Beispiel: Antragstellung in 2018, dann sind die Steuerbescheide 2015 und 2016 notwendig).

Die Förderung wird dann so lange gezahlt, wie sie für das Kind Kindergeld bekommen bzw so lange, wie sie in dem Eigentum wohnen. Sollten sie ausziehen, dann müssen sie das der KfW Bank umgehend mitteilen, denn dann entfällt die Fördergrundlage.

Die Beantragung soll zudem online möglich sein, alles was sie dafür benötigen sind die Steuerbescheide, eine aktuelle Meldebestätigung ihrer Gemeinde und einen aktuellen Grundbuchauszug, der sie als Eigentümer des Objektes ausweist. Die Besonderheit bei diesem Programm ist nämlich, dass man es erst beantragt, nachdem man eingezogen ist.

Für alle, die zwischen dem 1.1.18 und 17.9.18 ihr Eigentum erworben haben, gilt eine Frsit bis zum 31.12.18 um das Baukindergeld zu beantragen. Für alle anderen gilt eine Frist von 3 Monaten ab Einzug (Achtung: hier gilt das Datum au der Meldebestätigung).

Natürlich lässt sich das Baukindergeld auch mit den anderen KfW Programmen kombinieren.

Autor:

Carsten Welke aus Arnsberg-Neheim

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