STOPP A46/B7n
Warum es jetzt wichtig ist sich klar gegen die A46/B7n zu positionieren

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Es gibt in der öffentlichen Debatte um die A46/B7n einige sachliche Fehler und
Fehleinschätzungen,
so Stefan Neuhaus, Sprecher der GigA46

Warum es jetzt wichtig ist sich klar gegen die A46/B7n zu positionieren

Wenn das Linienbestimmungsverfahren mit der Festlegung der Linie durch das
Bundesverkehrsministerium abgeschlossen ist, dann steht die Linie!

Eine alternative Linie wird dann nicht mehr in Erwägung gezogen. Zu glauben - wie gerade von CDU und FDP geäußert - man könne nach einer bereits festgelegten Linienführung noch im Detail schauen,
ist leider sachlich falsch.

Wenn die Linienführung festgelegt ist, dann steht sie, gleichgültig wie der Bürger:innenwille ist. Und dann geht es ins Planfeststellungsverfahren - bei der der erwähnte Bürger/die Bürgerin nur noch klagen kann.

Das Linienbestimmungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Verfahren. Zur fachlichen Begleitung der Planung durch die Straßenbehörden wird ein Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) - Arbeitskreis gebildet. Den gibt es bei der A46/B7n auch und hat nach unseren Erkenntnissen inzwischen vor längerer Zeit ein Mal getagt. In diesem AK sitzen auch Vertreter:innen der Verwaltungen der Städte.

Dieser Arbeitskreis und niemand sonst berät  über den Untersuchungsraum und die Linienführungen. Vertreten wird die Stadt Arnsberg im AK von einem Mitglied der Verkehrsplanung der Stadt Arnsberg.
Politik kommt an dieser Stelle überhaupt nicht vor. Das bleibt auch so, denn jetzt kommen zunächst Gutachter*innen und gucken sich die Vorschläge des AK an. Daraus entsteht dann  die Raumwiderstandsanalyse (die auch nicht Teil eines politischen Prozesses ist) und am Ende eine Vorzugsvariante.

Auch hier ist Politik nicht einbezogen. Diese Vorzugsvariante wird weiter verfeinert und dann in der betreffenden Stadt/Gemeinde einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt - eine Einwohner-/Bürger:innenversammlung findet auch noch statt.

Alle Einwände können sich dann nur noch gegen diese Linie richten, Alternativen gibt es nicht. Wenn es Holzen ist, dann ist es Holzen. Wenn es Voßwinkel ist, dann ist es  Voßwinkel. Die Linie wird dann in einem Behördentermin mit allen betroffenen Trägern  öffentlicher Belange abgestimmt.
Anschließend macht die Autobahn GmbH den Haken an  das Straßenbauprojekt.
Ein Einwirken ist nicht mehr möglich.

Straßen.NRW hat das ganz gut auf seiner Homepage unter Linienfindung erläutert.
https://www.strassen.nrw.de/de/linienfindung.html

Wenn man also Einfluss nehmen will auf die Linie, dann jetzt!

Wenn Arnsberg den Bau komplett ablehnt, dann geht der Mitarbeiter der Verkehrsplanung der Stadt Arnsberg mit der Ablehnung in den UVS-AK. Daran kann Straßen.NRW nicht einfach so vorbei und weiterplanen, als ob es die Ablehnung nicht gäbe. Arnsberger Gebiet steht dann nicht zur Verfügung - oder nur gegen den Willen der Stadt.
Ähnlich wäre es wahrscheinlich, wenn Arnsberg nur den Süden oder nur den  Norden ausschließt. Auch das müsste im AK ja Konsequenzen haben.

Nach der Linienbestimmung kommt die konkrete Entwurfsplanung und dann die Planfeststellung. Was die Planfeststellung bedeutet, kann man hier gut erkennen:
"Zweck der Planfeststellung ist es, alle für den Bau oder die Änderung eines Bauvorhabens relevanten rechtlichen Sachverhalte zu prüfen und das Bauvorhaben mit den berührten öffentlichen Interessen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen und widerstrebende Interessen auszugleichen, ohne dass es noch weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf.

"Der Planfeststellungsbeschluss ersetzt demnach alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen und ist Voraussetzung für die Enteignung und die vorläufige Besitzeinweisung." (Straßen.NRW)

Autor:

Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim

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