Nötigung ist immer noch ein Straftatbestand in Deutschland! - Zur Zeitarbeitsbörse in der Stadtverwaltung Arnsberg
Mit Entsetzen habe ich die positive Berichterstattung in den örtlichen Medien über die Veranstaltung der Jobcenter Arnsberg und Sundern gelesen. Ich kenne nämlich die Kehrseite der Veranstaltung.
Die Warteschlange ist nämlich deswegen entstanden, weil Arbeitslosengeld II – Empfängerinnen und – Empfänger vom Jobcenter verpflichtet wurden, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Es reichte aber nicht nur die Anwesenheit, sondern man musste eine bestimmte Anzahl von Stempeln der einzelnen Zeitarbeitsfirmen nachweisen.
Und den bekam man nur, wenn man seitenlange Fragebögen ausfüllte, die bis in die intimsten Lebensbereiche der Arbeitssuchenden ging, Diese Fragen dürfen in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden und wenn man dann keinen Anwesenheitsstempel bekommt und Zahlungskürzungen drohen, dann ist das nach meinem Rechtsverständnis eine Nötigung.
Und das ist immer noch in Deutschland eine Straftat.
Das Argument, dass die vielen Daten benötigt werden, um damit eine sinnvolle Ein- und Aussortierung von arbeitsuchenden Menschen vornehmen zu können, hat aus meiner Sicht Ähnlichkeiten mit dem Elitedenken zu tun, das es schon im 19. Jahrhundert z.B. bei den Anhängern des Anthroposophen Steiner gab und in das menschenverachtende System der Nationalsozialisten führte.
Und das alles fand unter der Schirmherrschaft der Stadt Arnsberg statt. Aber darüber wird natürlich nicht in den Medien berichtet.
Arnsberg, 01.04.2012
Dietmar Schwalm
Gewerkschafter und links denkender Mensch
Autor:Dietmar Schwalm aus Arnsberg |
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