Grundschule hängt für einen Tag die Kreuze ab

Die Rechtslage ist längst eindeutig geklärt. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben entschieden, dass eine staatliche Einrichtung nicht den Stempel einer bestimmten Religion tragen darf. Es sei nicht zu erkennen, so urteilten die Richter, wie das Zeigen eines "Symbols, das vernünftigerweise mit dem Katholizismus verbunden werden kann", dem für eine demokratische Gesellschaft wesentlichen Bildungspluralismus dienen könne.
Dennoch hängen in vielen unserer städtischen Schulen nach wie vor Kreuze in den Klassenzimmern. Wie kann das sein? Dazu meint die Schulrätin Koschewski vom Schulamt für den Hochsauerlandkreises: "Betroffene Eltern haben einen Anspruch darauf, ihr Kind in einem kruzifixfreien Raum unterrichten zu lassen, was im Einzelfall mit der Schule zu besprechen wäre." Es sei ihr allerdings bisher kein Fall bekannt geworden, wo Eltern dies verlangt hätten.
Dieser Fall ist demnach jetzt erstmalig eingetreten. Eltern, dessen vierjähriges Kind zwecks Sprachstandsfeststellung für den 23.Juni in die Gemeinschaftsgrundschule Müggenberg/Rusch eingeladen wurde, hatten darum gebeten, alle in dem dafür vorgesehenen Raum vorhandenen Kreuze zu entfernen. Die Schule hat inzwischen bereitwillig zugesagt, dass dem Wunsch entsprochen wird.

Autor:

Martin Werner aus Arnsberg

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