BUND-Stellungnahme zur Novelle des Atomgesetzes

Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND, in der Anhörung des Bundestags-Umweltausschusses zum neuen Atomgesetz (8.6.2011)

Vorbemerkung:

- Im August 2001 hat der BUND zum damaligen Atomgesetzentwurf geschrieben:
Die Nutzung der Atomenergie ist aufgrund der erheblichen Risiken für Leben und Gesundheit und Eigentum, die bei Gewinnung, Herstellung und Transport von Kernbrennstoffen, bei deren Einsatz in Reaktoren zur Elektrizitätserzeugung, und bei Aufbereitung und Transport abgebrannter Kernbrennstoffe entstehen sowie aufgrund der nicht gegebenen , auf sehr lange Dauer erforderlichen sicheren Endlagerung der atomaren Abfälle nicht zu verantworten. Sie widerspricht dem verfassungsmäßigen Recht auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und dem Gebot zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. -

Für den BUND ist der vorliegende Entwurf des neuen Atomgesetzes halbherzig und nicht ausreichend. Der Atomausstieg dauert viel zu lange, er wird der Neubewertung des atomaren Risikos nach der Katastrophe von Fukushima nicht gerecht. Wenn der Großteil der Atomkraftwerke erst um das Jahr 2020 abgeschaltet wird, muss die Bevölkerung viele weitere Jahre mit der ständigen Gefahr schwerer atomarer Störfälle leben. Hinzu kommen die wachsenden Atommüllberge, für die es bis heute kein Endlager gibt.

Bei einem möglichst sofortigen Atomausstieg geht es um den ganz konkreten Schutz der hier lebenden Menschen. Denn eine Neubewertung der tatsächlichen Risiken der Atomkraft ist auch mit der Wahrheit verbunden, dass ein schwerer Störfall jederzeit in jedem Atomkraftwerk geschehen kann. Auch die von der Bundesregierung beauftragte Reaktorsicherheitskommission kann in keinem deutschen AKW einen schweren Unfall ausschließen. Aus Sicht des BUND birgt jede Verzögerung des Atomausstiegs inakzeptable Risiken. Niemand kann ausschließen, dass es nicht schon bald zur nächsten Reaktorkatastrophe kommt. Den Menschen in der Umgebung eines havarierten AKWs ist nicht geholfen, wenn es einen Ausstiegsbeschluss für ein das Jahr 2022 gibt. Makulatur wären auch alle kolportierten Kostenargumente gegen den schnellen Atomausstieg. Ein Gau in Deutschland würde einen Schaden von acht Billionen Euro verursachen. Das entspricht dem 25fachen des Bundesetats. Wenn Atommeiler also unsicher und voller Risiken sind, dann müssen sie auch unverzüglich vom Netz.

Was möglich ist, haben wir im Mai erlebt: Elf AKWs waren abgeschaltet, Strom war genug da. Auch auf die restlichen AKW können wir verzichten und das letzte Atomkraftwerk kann noch in dieser Legislaturperiode vom Netz, wenn eine tatsächliche Beschleunigung der Energiewende stattfindet.

Die vollständige Stellungnahme lesen:
http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/ueber_uns/Hubert_Weiger/20110608_BUND_Stellungnahme_Novelle_Atomgesetz.pdf

Autor:

Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim

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