BUND-NRW-PRESSEinfo: Kohlekraftwerk Datteln, BUND gewinnt - Oberverwaltungsgericht kippt Kraftwerksgenehmigung
Münster, 12.06.2012 – Als „weiteren Sargnagel für das gescheiterte Kraftwerksprojekt“ bezeichnete der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte der BUND-Klage stattgegeben und den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für das E.On-Steinkohlekraftwerk Datteln 4 aufgehoben. Der Vorbescheid ist die für die Feststellung der Gesamt-Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens maßgebliche Behördenentscheidung.
„Damit ist das Projekt genehmigungsrechtlich wieder komplett auf null gestellt“, sagte BUND-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Krämerkämper. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes im September 2009 sei dies ein weiterer wichtiger Schritt zur Rückabwicklung des gescheiterten Vorhabens.
Der BUND geht bereits seit Februar 2007 gerichtlich gegen den von der Bezirksregierung Münster erteilten Genehmigungsbescheid vor. Das heutige Urteil des OVG hat weitreichende Konsequenzen, auch wenn noch keine Entscheidung über die vom BUND ebenfalls beklagten Teilgenehmigungen erfolgte.
„Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung von der grundsätzlichen
Rechtswidrigkeit des Vorhabens“, sagte BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer. Ohne
einen rechtskräftigen Vorbescheid seien Weiterbau und Inbetriebnahme des
Kraftwerks unmöglich. Zugleich erinnerte der BUND daran, dass sich E.on bereits 2007 verpflichtet hatte, das Kraftwerk wieder abzureißen, wenn die
Genehmigungen endgültig keinen Bestand mehr haben sollten.
Als „sehr befremdlich“ bezeichnete der BUND die heutige Strategie der Bezirksregierung Münster, die noch ausstehende Öffentlichkeitsbeteiligung in dem Verfahren als unerheblich für ihre Genehmigungsentscheidung darzustellen. Damit sei nochmals deutlich geworden, dass Öffentlichkeitsbeteiligungen in Großverfahren von der Behörde nur pro forma durchgeführt würden.
An E.on und die Politik appellierte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen deshalb, „die Kraftwerksleiche nicht länger künstlich am Leben zu halten.“ Das Kohlekraftwerk sei nicht nur juristisch gescheitert, sondern mache auch energiewirtschaftlich keinen Sinn. Unflexible Grundlastkraftwerke mit nur
marginaler Fernwärmeauskopplung passten nicht mehr in ein zukunftsfähiges
Energie- und Klimaschutzkonzept. Würde das Vorhaben realisiert, würde die
Atmosphäre jährlich mit bis zu acht Millionen Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid belastet.
Aktenzeichen: OVG NRW, 8 D 38/08.AK
Alle Kraftwerksinfos und eine Chronologie der BUND-Klage finden Sie unter:
http://www.bund-nrw.de/datteln
Pressekontakt: Dirk Jansen
BUND-Geschäftsleiter, T. 0172 / 29 29 733
Autor:Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim |
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