BUND für Weihnachtsbaum-Verbot im Wald - Geplante Änderung des Landesforstgesetzes unzureichend
„Weihnachtsbaumkulturen sind ökologische Notstandsgebiete“
Düsseldorf, 01.03.2013 – Die vorgesehene Änderung des Landesforstgesetzes zur schrittweisen Regulierung des Weihnachtsbaumanbaus im Wald stößt auf Kritik des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Der Umweltverband sieht in dem von der rot-grünen Regierungskoalition vorgelegten Änderungsentwurf zum Landesforstgesetz „einen Kniefall vor der Lobby der Weihnachtsbaum-Plantagen-Betreiber“.
„Dass im Landesforstgesetz jetzt endlich geklärt werden soll, dass eine Weihnachtsbaum-Plantage nicht das Geringste mit Wald zu tun hat, ist eine längst überfällige Korrektur“, sagte Horst Meister, Waldexperte des BUND. „Dass die Landesregierung allerdings bestehenden Kulturen im Wald für 15 Jahre Bestandsschutz einräumt, ist nicht akzeptabel. Auch die Festlegung einer Bagatellgrenze von zwei Hektar ist problematisch. Aus ökologischer Sicht brauchen wir ein Weihnachtsbaum-anbauverbot im Wald.“
Weihnachtsbaumkulturen sind nach Ansicht des BUND ökologische Notstandsgebiete. Durch den Intensiv-Anbau unter starkem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden kommt es zu gravierenden Folgeschäden. Ökologische Verarmung, Bodenverluste, eine verminderte Wasserspeicherfähigkeit und Beeinträchtigungen des Grundwassers sind die Folge. Dazu wird die Bevölkerung durch den Einsatz von Insektiziden und Pestiziden gefährdet.
Insbesondere betroffen ist das Sauerland. Südwestfalen ist mit etwa 18.000 Hektar Anbaufläche das größte europäische Produktionsgebiet für Weihnachtsbäume und Schmuckreisig. Mittlerweile werden auch über 4.080 Hektar wertvoller Waldflächen für die Anlage dieser Kulturen genutzt. Allein in Folge des Orkans Kyrill kamen zwischen 2007 und 2011 etwa 2.200 Hektar Weihnachtsbaumkulturen auf ehemaligen Waldflächen hinzu.
Dass die Landesregierung jetzt das Ausufern von Weihnachtsbaumkulturen eindämmen will und diese vom Waldbegriff ausnimmt, wird vom BUND grundsätzlich begrüßt. Auch die Präzisierung der Vorgaben für eine nachhaltige Nutzung des Waldes ginge in die richtige Richtung. Allerdings habe die Landesregierung auch eine Fürsorgepflicht für alle Bürger, für deren Wohn- und Lebensumfeld und für den Schutz und die Förderung einer intakten Artenvielfalt in der Natur. „Das alles kann die Landesregierung nicht einfach auf die Warteliste setzen, nur weil man sich von der Weihnachtsbaumlobby unter Druck gesetzt fühlt“, so der BUND-Experte Meister.
Der BUND NRW hält deshalb allenfalls einer Übergangsfrist von fünf Jahren für hinnehmbar. Zudem müsse ab sofort durch verstärkte Luft- und Boden-Kontrollen der Einsatz von Pestiziden auf den Weihnachtsbaumkulturen eingeschränkt werden.
Pressekontakt: Horst Meister, BUND-Waldexperte, T. 02162 / 3 37 37
Autor:Birgit Jakubzik aus Arnsberg-Neheim |
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