UPDATE: Augen auf im Urlaub - Dänemark und sein grausames Hundegesetz

Übermütiges Spielen und Toben gehört für Hunde in Dänemark der Vergangenheit an.
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Die Urlaubssaison steht vor der Türe und die Planungen für die schönste Zeit des Jahres laufen in den meisten Familien bereits auf Hochtouren. Alle, die einen Familienurlaub mit ihrem Hund in Dänemark in Erwägung ziehen, sollten sich im Vorfeld mit der herrschenden Gesetzeslage auseinandersetzen.

Sieht der Familienhund auch nur im Entferntesten einer der verbotenen Rassen und Mischlinge ähnlich, kann der Urlaub in einer schrecklichen Tragödie enden.
Mal zur Verdeutlichung für alle, die meinen, die dänische Rasseliste und dadurch bedingten Tötungen von Familienhunden ginge sie nichts an, weil sie keine der in Dänemark "verbotenen Rasse" halten: Die Liste bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Hund nicht durch eine Beißerei oder aggressives Verhalten aufgefallen sein muss, sondern dass er getötet wird, weil es ihn einfach gibt.
Halter (auch Touristen!), die ihr Tier bereits vor dem 17. März 2010 besaßen, dürfen es behalten, müssen aber Auflagen (Maulkorbpflicht, kurze Leine) erfüllen sowie nachweisen können, wann und wo das Tier gekauft wurde, und um welche Rasse es sich genau handelt (wie das bei einem Mischling möglich sein soll, ist allerdings schleierhaft!). Der Hund kann sonst von der Polizei beschlagnahmt werden.

13 Rassen auf der Todesliste:

American Bulldog
American Pit Bull Terrier
American Staffordshire Terrier
Boerboel
Dogo Argentino
Fila Brasileiro
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Šarplaninac
Südrussischer Owtscharka
Tornjak
Tosa
Zentralasiatischer Owtscharka

Nehmen wir als Beispiel den Sarplaninac. Wer ihn nicht kennt:
Er ist ein Herdenschutzhund, Aussehen "großer Teddybär". Im FCI-Standard ist er in der Gruppe zwei Pinscher und Schnauzer – Molossoide – Schweizer Sennenhunde zu finden... ja, bei manchen klingelt es, Schweizer Sennenhund kennt man ja aus diversen Heimatfilmen.
Der Sarplaninac ist als Herdenschutzhund (wie auch Owtscharka, Tornjak und Kangal) in Dänemark verboten und wird ohne mit der Wimper zu zucken, getötet - ohne jemals negativ aufgefallen zu sein! Wer in Dänemark einen Hund hält, der auch nur annähernd einer der "verbotenen" Rassen ähnlich sieht, muss damit rechnen, dass er zu jeder Tages- und Nachtzeit unliebsamen Besuch gestrenger "Herren" erhält, die ihm seinen Liebling gewaltsam wegnehmen und umbringen! Es gibt derzeit kaum eine rechtliche Handhabe gegen diese Machenschaften der dänischen Polizei vorzugehen - alles unter dem Deckmäntelchen des Hundegesetzes!

Bernhardiner in der gleichen Gruppe

Begleiten wir mal Familie Müller: Sie hat sich ihren Herzenswunsch erfüllt und einen knuffigen Welpen angeschafft. Vom Züchter sollte er nicht sein, die Familie hat sich in einen Bernhardiner-Mix verliebt. Die Mama war ein Bernhardiner, der Papa ein grauer Schäferhundmix.
Im FCI-Standard ist er in der gleichen Gruppe wie der verbotene Sarplaninac zu finden.
Der kleine Welpe der Familie Müller wächst und wird größer. Sein Fell hat einen leichten grauen Schimmer vom Papa abbekommen. Die Sommerferien stehen vor der Tür und die Familie will ans Wasser, da ihr geliebter Hund so gerne schwimmt. Man liest und sucht und entdeckt Dänemark, das in der Werbung ja sooo hundefreundlich dargestellt wird. Der Urlaub wird gebucht, und als die Ferien anbrechen, geht es ab nach Dänemark - mit dem geliebten Vierbeiner im Gepäck. Die Tage am Strand sind toll, der Hund tobt durchs Wasser, spielt mit anderen Vierbeinern. Am dritten Urlaubstag steht unvermittelt die dänische Polizei vor der Tür des Ferienhauses. Die Familie habe einen verbotenen Hund eingeführt. Die Kinder weinen, die Eltern sind fassungslos. Außer dem Impfpass haben sie nichts, was die Rassenzugehörigkeit ihres Lieblings dokumentieren könnte. Die Polizisten bleiben hart. Zum "Beweis" halten sie der entsetzten Familie ein Foto aus dem Internet unter die Nase. Darauf ist ein Sarplaninac zu sehen und der Familienhund sei eindeutig ein solcher Mix. Die Polizisten dulden keinen Widerspruch und zerren den verstörten Familienhund aus dem Ferienhaus, schieben ihn in ihr Auto und lassen die verzeifelte, vor Angst um ihren Hund zitternde Familie zurück. Der eilig angerufene heimische Anwalt versucht, die Polizei anzurufen. Die wachhabenden Beamten stellen sich ahnungslos, man wisse nicht, wo der Hund sei. Aber er sei verboten, dessen sei man sich sicher. Es kommt, wie es derzeit in Dänemark in fast allen Fällen kommt: Nach drei bangen Tagen erhält die Familie einen Anruf. Sie können ihren Hund abholen und mit nach Hause nehmen. Sollte alles Bangen und Flehen erfolgreich gewesen sein? NEIN: Wenn Sie ihn nicht abholen, entsorgen wir ihn gleich hier! Die dänische Polizei hat eiskalt den Familienhund, einen heißgeliebten Bernhardiner-Mix umbringen lassen. Das einzige, was ihm vorzuwerfen war: Er sah einer verbotenen Rasse ÄHNLICH!

Kann das wirklich sein? Es ist zur Zeit leider allzu bittere Realität - Tag für Tag geht ein neuer Fall von ungerechtfertigter Hundetötung durch die Medien. Gegen das Töten von Familienmitgliedern muss vehement vorgegangen werden. Wer nur ein winziges Stückchen weiterdenkt, guckt sich mal an, welche Rassen ebenfalls zur großen Gruppe der Pinscher und Schnauzer gehören... sind da auch die nächsten Kandidaten auf der dänischen Vernichtungsliste zu finden? :'(

Es sind weitaus mehr Hunde und deren Halter von der dänischen Todesliste betroffen als man denkt!

Tiere werden beschlagnahmt und getötet

Aktuell häufen sich die Fälle, in denen Hunde beschlagnahmt und getötet werden, wenn sie bei anderen Hunden Verletzungen hervorgerufen haben, die tierärztlich behandelt werden mussten. Ihnen wird dann eine "schwere Bissverletzung" vorgeworfen, die die Tötung zur Folge hat. Nun könnten Einige argumentieren, dass ein Hund, der einem anderen Hund eine Verletzung zugefügt hat, aggressiv sei. Doch dem ist bei weitem nicht so! Beim wilden Spiel können Hunde sich sehr schnell kleinere Verletzungen zufügen - sei es durch Zähne oder Krallen. Das hat keineswegs etwas mit Aggressivität zu tun. Kommt nun Schmutz in eine oberflächliche Kratzwunde, entzündet sie sich und der besorgte Hundehalter geht natürlich zum Tierarzt. Und schon wird aus einer wilden Toberei ein Spiel auf Leben und Tod! Denn der "Verursacher" wird (selbst noch nach Monaten) von der Polizei konfisziert und getötet. Die jüngsten Beispiele sind Teddy, ein neunjähriger Labrador. Er wurde umgebracht. Oder Cora - eine zehnjährige Schäferhündin. Sie sitzt in der Todeszelle. Sie wurde konfisziert, als lediglich der 14-jährige Sohn der Besitzerin zu Hause war. Er versuchte seinen Hund zu verstecken - die Polizei nahm Cora einfach mit. Wo sie derzeit ist oder ob sie ihren Hund lebend wiederbekommen, weiß die Familie nicht...

Des weiteren existiert ein 140 Jahre altes Gesetz, wonach Grundstücksbesitzer ferilaufende Haustiere auf ihrem Grund und Boden nach Ermahnung erschießen dürfen. Diese Ermahnung kann auch in Form einer Zeitungsannonce erfolgen. Wie nun ein Tourist von solch einer Anziege Kenntnis erlangen soll, mag sich jeder selbst beantworten. (Dieser Passus wurde im Gesetz inzwischen gestrichen - Privatpersonen dürfen freilaufende Haustiere nicht mehr abschießen.)

Ebenso sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass Hunde in Cafés und Restaurants grundsätzlich verboten sind. Es herrscht Leinenzwang vom 1. März bis 30. September, auch und gerade an den allseits beliebten Stränden (Ausnahme: ausgewiesene Hundewälder). Des weiteren gilt an Stränden mit blauer Beflaggung ein Badeverbot.
All diese Vorfälle rechtfertigen den Ruf Dänemarks als "Hundeparadies" in keiner Weise.

Die Niederlande haben aus ihren Fehlern der Vergangenheit gelernt und ihre Hundegesetzgebung überarbeitet - die Rasseliste wurde abgeschafft und nicht nur der niederländische Tourismus atmete wieder auf.

Hoffentlich kommen auch die Verantwortlichen in Dänemark wieder zur Besinnung....der dort vorherrschende pure Aktionismus ist einfach nicht mehr hinnehmbar!

Hier gibt es übrigens eine Zusammenstellung über aktuelle Lage, Aktionen, Presseberichte usw.:
Zusammenfassung

Die Neufassung des dänischen Hundegesetzes beinhaltet inzwischen einige kleine Änderungen: Streunende Haustiere dürfen von Privatpersonen nicht mehr erschossen werden. Bei Beißvorfällen ("Skambid") kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Ein Video zum Hundegesetz:

Autor:

Nicole Trucksess aus Mülheim an der Ruhr

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