Eltern wählen in Styrum eine neue Schulart
Ab Montag können die Eltern im Einzugsgebiet der Evangelischen Grundschule Styrum und der Katholischen Grundschule Styrum über eine neue Schulart entscheiden. Denn beide Schulen sollen zukünftig zusammengelegt werden.
Insgesamt unter vier Schularten können die Eltern auswählen: einer Gemeinschaftsgrundschule, einer Katholischen Bekenntnisschule, einer Evangelischen Bekenntnisschule und einer Weltanschauungsschule - so will es das Schulgesetz.
Doch vielen Eltern sind die Konsequenzen ihrer Wahl nicht unbedingt bewusst. Deshalb hat die Schulverwaltung gemeinsam mit der Schulleitung Antworten auf die häufigsten Eltern-Fragen zusammengestellt.
Die evangelische und die katholische Grundschule an der Zastrowstraße werden zusammengelegt. Nun muss aber eine neue Schulart bestimmt werden, und das machen die betroffenen Eltern in einer Abstimmung ab Montag. Um eine Entscheidung zu erleichtern, gibt es hier Antworten auf so manche Fragen.
Kann mein Kind dort bleiben, wo es jetzt ist oder wo es im Sommer eingeschult wird?
Ja. Erst einmal wird es ein neues gedachtes „Dach“ geben, sicherlich einen neuen Namen für die neue Schule. Die Lehrer arbeiten in einem Kollegium zusammen. Ihr Kind behält seine Bezugspersonen und den gewohnten Lernbereich, das gewohnte Schulgebäude.
Bleiben alle Lehrer vor Ort nach dem Bestimmungsverfahren?
Wenn die neue Schule eine Gemeinschaftsgrundschule wird, können dort alle Lehrerinnen und Lehrer weiterhin unterrichten. Wird es eine konfessionelle Schule, dürfen die Lehrer der anderen Konfession nicht übernommen werden, etwas die Hälfte der Schüler würden ihre Bezugspersonen verlieren.
Gibt es neue Gebäude?
Es stehen Planungen an, am Standort Zastrowstraße einen nachhaltigen und somit guten Schulstandort zu gestalten. Hier kann und wird es zu Verbesserungen der beengten Raumsituation kommen. Einen Zeitplan oder eine genauere Gebäudeplanung zur Umsetzung gibt es noch nicht, wird gerade erarbeitet.
Gibt es dann an der neuen Schule katholischen und evangelischen Religionsunterricht?
Ja. Das regelt das Schulgesetz. Auch in einer möglichen Gemeinschaftsschule wird die Wertevermittlung einen großen Bereich der täglichen Arbeit einnehmen und damit die christlichen Glaubensrichtungen wie auch den muslimischen Glauben mit einbeziehen.
Gibt es dann eine Schulleitung für KGS und EGS?
Für die neue Grundschule wird es eine gemeinsame Schulleitung geben.
Bekommt die Schule einen neuen Namen?
Ja, ganz bestimmt. Hier können demnächst Kinder, Eltern, Lehrer und Mitarbeiter mitdenken, um dann der Schulkonferenz der neuen Schule im Schuljahr 2014/15 dies zum Beschluss vorzulegen.
Behält mein Kind seine Klassenlehrerin?
In der Regel ja.
Wird mein Kind als „Versuchskaninchen“ missbraucht?
Nein, denn alle Änderungen, die nun im Sommer 2014 auf die Schulkinder zu kommen können, werden bereits im Herbst 2013 mit den betroffenen Erziehungsberechtigten besprochen. Eltern und Kinder werden in den Veränderungsprozess miteinbezogen, haben Mitspracherecht. Wir werden den Übergang verträglich und transparent gestalten.
Wir haben nun endlich eine Schule gefunden, von der wir überzeugt sind, und nun soll sich alles ändern! Und das gerade wieder in Styrum...
Ja – aber es wird sich nicht alles ändern! Alles, was bisher gut läuft, soll beibehalten werden. Die Bereiche, die verbesserungswürdig sind, sollen optimiert werden. Wir haben die große Chance eine neue Schule so zu gestalten, wie wir sie für unsere Kinder wünschen. Und dafür benötigen wir vor allem die Eltern, die unsere Arbeit mittragen! Der Übergang zur neuen Schule werden wir für die Kinder sanft gestalten. Schließlich haben wir vielfältige Erfahrungen in Änderungsprozessen sammeln können und sehen die Veränderung positiv! Eine einseitige Schließung einer Grundschule würde einen ungleich härteren Einschnitt darstellen.
Autor:Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.