E-Dampfen: Gesundheitsministerin Steffens bekommt Dämpfer

Foto: Köhler

Im Dezember 2011 hat die grüne NRW-Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, einen Erlass mit der Warnung vor der E-Zigarette und nikotinhaltigen Liquids veröffentlicht. In diesem Erlass forderte Sie von den Kommunen im Land ein Verkaufsverbot.

Diese Warnung wurde am 20. März 2012 vom Oberverwaltungsgericht NRW als rechtswidrig eingestuft. Das OVG sagt in seiner Begründung, dass die Einstufung als Arzneimittel nicht zu halten ist und es sich bei der E-Zigarette um ein Genussmittel handelt, welches frei verkauft werden darf.

Nach diesem rechtlichen Hinweis hat das Ministerium nun drei Wochen Zeit, seine Äußerungen zurück zu ziehen. Sollte dies nicht geschehen, wird das OLG förmlich durch einen Beschluss entscheiden.

Gespannt kann nun abgewartet werden, wie das Ministerium und Frau Steffens mit diesem rechtlichen Hinweis im anstehenden Wahlkampf umgehen werden. Frau Steffens verweigert seit einigen Wochen die Aussagen zu dem Thema. Sie verweist auf einer Internetplattform nun ständig darauf, das sie nicht zuständig sei und wenig Zeit habe! Man solle die Fragen doch bitte an das Ministerium stellen. Nun, wer hat denn den Erlass veröffentlicht, Frau Steffens?

Interessant ist, auch die Einschätzungen der Bundesregierung und des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sind somit nicht mehr tragbar.

Autor:

Thomas Jansen aus Mülheim an der Ruhr

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