Prof. Dr. Schallenberg beim KKV: „Ist die klassische Familie am Ende?“

von links: Bernd-M. Wehner (KKV-Bundesvors.), Herbert Süß (KKV-Vorsitzender in Monheim), Prof. Dr. Peter Schallenberg und Andreas Süß (Geistlicher Beirat des KKV Monheim)
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Vor fast 50 Zuhörerinnen und Zuhörern referierte Prof. Dr. Peter Schallenberg über dieses hochaktuelle Thema, das in den Medien, der im Oktober 2015 stattfindenden XIV. Ordentlichen Generalversammlung der Bischofssynode in Rom und bei der weltweiten Befragung der Katholiken einen großen Platz einnimmt. In der öffentlichen Debatte stehen Ehe und Familie zurzeit unter Druck. Zum einen würde die Befürchtung geäußert, durch die fortschreitende Individualisierung, die staatliche Anerkennung alternativer Lebensformen und die zunehmende Verlagerung familiärer Aufgaben nach außen, etwa durch den massiven Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung, stehe die klassische Familie vor ihrer Auflösung. Der Referent zitierte Augustinus, der schon in der Ehelehre betont habe, dass die Ehe ein Sakrament sei, die sich durch Treue und Wunsch auf Nachkommenschaft auszeichne. Papst Franziskus nannte die Eltern die ersten Mitarbeiter Gottes, deren Aufgabe es sei, in der Familie den Glauben wachsen und reifen zu lassen und den Kindern grundlegende Wahrheiten über das menschliche Leben und die Liebe zu vermitteln.

Unter den vier bekannten Formen der Ehe sei die partnerschaftliche Ehe, die die Aufrechterhaltung der Autonomie der Partner betont und die Ehe lediglich als Vertrag zum gegenseitigen Genuss ansieht, der bei Schwierigkeiten auch problemlos gekündigt werden kann, nicht mit der katholischen Vorstellung der Ehe als Sakrament, das Unauflöslichkeit impliziert, vereinbar: Doch betone auch die Kirche das Recht auf freie Partnerwahl und wende sich somit gegen die Arrangierung von Ehen. Das Recht des Menschen, seinen Lebensstand frei zu wählen und auch das gleiche Recht von Männern und Frauen bei der Frage der Familiengründung, betont auch Papst Johannes XXIII.

Familie Keimzelle der Gesellschaft

Ehe und Familie stehen nach Artikel 6 des Grundgesetzes unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft ist in diese also gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, wie es erstmals 1931 von Papst Pius XI. in der Enzyklika „Quadragesimo Anno“ formuliert wurde, eingebunden: Sie hat soviel Freiheit wie sie braucht, kann allerdings Hilfe der nächsthöheren Ebene in Anspruch nehmen, wenn sie diese benötigt. Darüber hinaus hat aber auch der Staat die Pflicht, das Kindeswohl zu schützen. Gerade angesichts der statistischen Zunahme sogenannter Patchworkfamilien muss die Kirche Anwalt des Kindeswohls und der Kinder sein.

„Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen gestattet die Kirche, dass sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung die beste Lösung. Wir müssen die klassische Familie stark machen! Das wollen wir ja als Katholiken“, so Msgr. Prof. Dr. Schallenberg,

Die sich anschließenden Fragen beantwortete der Referent aus seinem reichen Kenntnis- und Wissensschatz. Weitere Infos über den KKV unter: www.kkv-monheim.de

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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